Pickerl NEU: Das 4-2-1-System bringt längere Prüfintervalle für §57a-Begutachtung in Österreich. Was sich ändert? Die bisher vorgeschriebenen 3-2-1 Jahresintervalle ab Erstzulassung werden verlängert und an die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie angepasst.
Nach der Erstzulassung eines Neuwagens muss die Pickerl-Prüfung also erstmals nach vier Jahren (bisher drei Jahre) gemacht werden. Danach gilt ein Intervall von zwei Jahren, bis das Auto ein volles Jahrzehnt auf dem Buckel hat. Erst danach muss das Fahrzeug jährlich in die Werkstatt. Das war bislang bereits nach fünf Jahren vorgeschrieben.
Der Vorstoß von NEOS-Staatssekretär Sepp Schellhorn & Co. soll Entlastungen für in Österreich seit Jahren gebeutelte Autofahrer versprechen. Doch wie steht es um die Sicherheit im Straßenverkehr? "Heute" fragte bei der Kfz-Werkstatt "Pala & Co Motors" in der Leberstraße in Wien-Simmering nach.
In der Simmeringer Werkstatt sprach "Heute" mit Chef Emre Ceyhan. Er erklärt, dass die neuen Regelungen rund um die Pickerl-Termine in Zukunft "sicher angenehmer für Fahrzeughalter" werden. "Weniger Termine, weniger Organisation und man erspart sich sicherlich auch Geld", so der Werkstatt-Chef im "Heute"-Talk.
Aber: "Wie gescheit es ist, sein Auto unregelmäßiger überprüfen zu lassen, muss jeder für sich überlegen." Laut Ceyhan sei die neue Pickerl-Regel nicht sinnvoll, weil es wichtig ist, in Österreich betriebssichere Fahrzeuge im Straßenverkehr zu haben – "für unsere Sicherheit, unsere Gesundheit und unsere Autos".
>> Im Video: Das sagen die Wiener zur Pickerl-Reform
Schleichende Schäden wie defekte Abgasanlagen könnten laut der neuen Pickerl-Reform bis zu zwei Jahre unentdeckt bleiben, deshalb sehe er die bislang herkömmliche Gesetzesauslegung als sinnvoller. Einen hilfreichen Tipp für unsichere Autolenker hat Ceyhan ebenfalls parat: "Man könnte sich überlegen, die Fahrzeugüberprüfung kilometerabhängig zu machen."