Die Wahl von Clemens Pig zum neuen ORF-Generaldirektor beschäftigt nun die Medienbehörde. Gegen seine Bestellung sind bereits mehrere Beschwerden eingebracht worden.
Wie die KommAustria der "Kleinen Zeitung" bestätigte, laufen mehrere Verfahren gegen die Bestellung Pigs, der am 12. Juni in den frühen Morgenstunden zum neuen ORF-Chef gewählt worden war.
Wer genau die Beschwerden eingebracht hat, darf die Behörde nicht bekanntgeben. Laut ORF-Gesetz sind jedoch Personen beschwerdeberechtigt, die durch den Vorgang "unmittelbar Geschädigte" sind – etwa unterlegene Bewerber.
Die Frist für Beschwerden endet am 24. Juli. In erster Instanz entscheidet die KommAustria über die eingebrachten Verfahren.
Theoretisch könnte auch ein Drittel der Mitglieder des ORF-Stiftungsrats eine Beschwerde einbringen. Das Gremium besteht aus 35 Mitgliedern und hatte Pig mit 21 Stimmen zum Generaldirektor gewählt.
FPÖ-Mandatar Peter Westenthaler hat bereits angekündigt, eine Beschwerde einbringen zu wollen. Allein ist er dazu jedoch nicht berechtigt. Möglich wäre außerdem eine sogenannte Popularbeschwerde. Dafür sind die Unterschriften von mindestens 120 ORF-Beitragszahlern erforderlich.