Der ÖVP-Vorstoß für ein Verbot des Politischen Islam stößt bei den Koalitionspartnern grundsätzlich auf Gesprächsbereitschaft. Nach den Neos zeigt sich nun auch die SPÖ offen für entsprechende Schritte – allerdings gibt es Zweifel an der rechtlichen Umsetzung.
SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried erklärte am Montag im "Ö1"-Mittagsjournal, dass sich eine Demokratie gegen Angriffe zur Wehr setzen müsse. Ein Rechtsstaat, eine Demokratie müsse sich wehren, "wenn eine Religion dazu missbraucht wird, diesen Rechtsstaat und diese Demokratie anzugreifen", so Leichtfried.
Konkrete Vorschläge der ÖVP wolle die SPÖ prüfen. Diese werde man gerne diskutieren "und dann gemeinsam etwas in diese Richtung auch beschließen", so Leichtfried.
Bereits am Sonntag hatten die Neos Bereitschaft für Gespräche signalisiert. "Wir sind für alles offen, das Österreich sicherer macht", erklärte die Partei. Neos-Klubobmann Yannick Shetty verwies jedoch auf eine entscheidende Voraussetzung: Für ein Verbot brauche es eine eindeutige rechtliche Definition, "die juristisch halten muss". Man warte daher auf "einen legistisch umsetzbaren Vorschlag", so Shetty.
Genau bei der Definition sieht Verfassungsrechtler Peter Bußjäger ein Problem. Einen klar abgegrenzten Begriff des Politischen Islam gebe es nicht. "Grundsätzlich stelle ich es mir schwierig vor, dieses diffuse Problem in eine Formulierung zu bringen, die rechtlich vollziehbar ist", erklärte Bußjäger gegenüber dem ORF.
Der Experte von der Universität Innsbruck verweist zudem darauf, dass demokratiefeindliche Aktivitäten bereits durch bestehende Gesetze verboten seien. Deshalb stelle sich auch die Frage, welchen zusätzlichen Nutzen ein eigenes Verbot bringen würde.
Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) hatte am Sonntag angekündigt, den Koalitionspartnern demnächst eine erste Punktation für ein verfassungsrechtliches Verbot des Politischen Islam vorzulegen.
Der Vorstoß soll mehrere Rechtsbereiche betreffen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) erklärte am Montag, dass unter anderem Bestimmungen im Vereins- und Versammlungsgesetz sowie im Symbolegesetz klarer und strenger gestaltet werden sollen.