Österreich steht vor einer grundlegenden Änderung im Sexualstrafrecht. Künftig soll für sexuelle Handlungen ein klares Einverständnis entscheidend sein – die geplante "Nur Ja heißt Ja"-Regelung könnte im Juli 2027 in Kraft treten.
Nach längerem Stillstand kommt damit Bewegung in die Reform. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde zuletzt von der SPÖ in die Regierungskoordination eingebracht. Die Neos unterstützen das Vorhaben, mittlerweile hat auch die ÖVP Zustimmung signalisiert.
Im Zentrum der Reform steht § 205a des Strafgesetzbuches. Die bisherige Formulierung "gegen deren Willen" soll durch "ohne deren Einverständnis" ersetzt werden, berichten die "Salzburger Nachrichten".
Damit wäre künftig ein verbal oder nonverbal erteiltes Einverständnis notwendig. Fehlt dieses, soll eine sexuelle Handlung laut Entwurf auch dann strafbar sein, wenn die betroffene Person nicht ausdrücklich "Nein" gesagt hat. Eine Umkehr der Beweislast ist nicht vorgesehen.
Die Erläuterungen zum Entwurf führen auch Situationen an, die bislang rechtlich nicht eindeutig zu beurteilen waren. Dazu zählen das Ausnutzen eines Überraschungsmoments und das sogenannte "Freezing", wenn Betroffene in eine Schockstarre verfallen.
Auch das heimliche Entfernen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs, sogenanntes "Stealthing", soll von der neuen Regelung strafrechtlich erfasst werden.
Aktuell liegt in Strafverfahren der Schwerpunkt darauf, ob ein Opfer Widerstand geleistet oder seine Ablehnung zum Ausdruck gebracht hat.
Österreich wäre mit der Reform nicht das erste europäische Land, das auf das Zustimmungsprinzip setzt. In 17 europäischen Staaten, darunter Schweden, Island und zuletzt Norwegen, steht Sex ohne eindeutig kommunizierte Zustimmung bereits unter Strafe.
Bei einer Einigung innerhalb der Bundesregierung soll die Neuregelung laut dem vorliegenden Entwurf im Juli 2027 in Kraft treten.
Die Koalition hatte sich bereits im Regierungsprogramm vorgenommen, das Sexualstrafrecht zu evaluieren, "mit dem Ziel, bestehende Lücken zu schließen und es zu verschärfen".
Die Diskussion über "Nur Ja heißt Ja" geriet im vergangenen Jahr allerdings in eine Debatte über einen Fall, bei dem zehn Jugendliche nach dem Vorwurf geschlechtlicher Handlungen an einer Zwölfjährigen freigesprochen worden waren. Dass die Handlungen gegen den Willen der Zwölfjährigen erfolgt waren, konnte nicht bewiesen werden.
Ministerin Claudia Bauer (ÖVP) betonte damals, dass auch das Zustimmungsprinzip am Ausgang dieses Falls nichts geändert hätte.
Parallel zur Zustimmungsregel arbeitet das Justizministerium an weiteren Änderungen. Dabei geht es um sexualisierte Deepfakes sowie den Besitz und die Weitergabe von Vergewaltigungsvideos.
Im September soll eine bereits angekündigte Arbeitsgruppe ihre Arbeit an entsprechenden Regeln aufnehmen. Bei der Weitergabe solcher Videos gebe es derzeit teilweise noch eine strafrechtliche Grauzone. In der Koalition soll auch hier zeitnah eine Einigung erzielt werden.
Bei sexualisierten Missbrauchsdarstellungen mittels Deepfakes steht zudem zur Diskussion, digitale Plattformen auf EU-Ebene über den Digital Services Act oder den AI-Act stärker in die Pflicht zu nehmen.
Neben Änderungen im Strafrecht will das Justizministerium auch auf Sensibilisierung und Weiterbildung setzen. "Ein mehrteiliges Curriculum Gewaltschutz für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Strafrichterinnen und Strafrichter startet erstmals Anfang 2027."
Ob "Nur Ja heißt Ja" tatsächlich zu mehr Verurteilungen führen wird, ist umstritten. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) erwartet, dass sich nach der Änderung mehr Opfer zu einer Anzeige entschließen.
Staatsanwälte-Vertreterin Anna-Maria Wukovits kritisierte dagegen im ORF, dass lediglich die Formulierung verändert werde und dadurch nicht mehr Verurteilungen zu erwarten seien. Amnesty International argumentiert, dass das Konsensprinzip die Verantwortung von den Opfern hin zu den Tatpersonen verschiebe.