Österreich gilt als Spionage-Hotspot – doch die geplante Verschärfung des Spionagestrafrechts lässt weiter auf sich warten. Obwohl das Justizministerium bereits im April einen Entwurf vorgelegt hat, befindet sich dieser noch in der politischen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Aus dem Justizministerium heißt es auf Anfrage, dass im Herbst die nächsten Schritte folgen sollen. Einen konkreten Zeitpunkt für einen Beschluss gibt es damit vorerst nicht.
Wie aktuell das Thema ist, zeigte sich erst am Donnerstag. Das Bundesheer warnte alle Soldaten per E-Mail vor russischer Spionagetätigkeit.
Die Neos drängen deshalb auf Tempo. Ein Sprecher erklärte gegenüber der APA, dass das Gesetz schnellstmöglich beschlossen werden solle. Spionage stelle schließlich eine Gefahr für die Sicherheit dar.
Gleichzeitig sei die Zahl russischer Diplomaten in Österreich bereits zurückgegangen. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurde sie demnach um 23 Prozent reduziert.
Aus dem Innenministerium hieß es zum aktuellen Stand lediglich, dass der zur politischen Koordinierung übermittelte Entwurf die Grundlage für die weiteren Verhandlungen darstelle.
Für Verzögerungen könnte auch eine Verbindung mit einem weiteren Gesetz sorgen. Wie die APA aus Regierungskreisen erfuhr, soll die Verschärfung des Spionagestrafrechts mit dem Militärbefugnisgesetz verknüpft sein.
Eine Neufassung dieses Gesetzes wurde vom Verteidigungsministerium bereits vor rund einem Jahr in die Koordinierung der Regierungsparteien geschickt. Dadurch sollen die Nachrichtendienste künftig "auf der Höhe der Zeit" operieren können, wie Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) damals erklärte.
Ob beide Vorhaben tatsächlich miteinander verknüpft sind, ließ das Verteidigungsministerium offen. Die Gesetze würden zwar zusammenhängen, jedoch unterschiedliche Bereiche der staatlichen Sicherheits- und Rechtsordnung betreffen. Das Ressort wünscht sich eine möglichst rasche Umsetzung des Militärbefugnisgesetzes.
Der Entwurf des Justizministeriums zur Verschärfung des Spionagestrafrechts liegt seit April vor. Eine zentrale Änderung betrifft die Frage, gegen wen sich Spionagetätigkeiten richten.
Künftig soll Spionage nicht nur dann strafbar sein, wenn österreichische Interessen betroffen sind. Auch Spionagetätigkeiten gegen internationale Organisationen sollen erfasst werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Ausweitung der Strafbarkeit und höhere Strafdrohungen vor.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) sieht darin einen wichtigen Schritt für die Sicherheit des Landes. Damit "stärken wir den Schutz Österreichs und seiner zentralen Interessen", betonte Sporrer.