Der Aufenthalt in der Heilstätte hätte eigentlich helfen sollen, ihre Beschwerden am Bewegungsapparat zu lindern. Doch für eine 54-jährige Mostviertlerin wurde die Kur in Salzburg zum Albtraum – darüber berichtet am Donnerstag die "Kronen Zeitung".
Denn bereits kurz nach ihrer Ankunft erfuhr sie, dass ihr Vater im Sterben liegt. "Ich wollte ihn natürlich unbedingt noch einmal sehen und daher am Wochenende nach der letzten Therapie heimfahren", erzählt die Frau der "Krone".
Die 54-Jährige stellte daraufhin sofort ein Ansuchen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), doch eine Rückmeldung blieb vorerst aus. Also fuhr sie über das Wochenende auf eigene Faust heim – und erfuhr danach, dass die Heimreise nicht genehmigt sei.
Wenige Tage später verstarb dann ihr Vater. "Ich habe natürlich sofort meine Sachen gepackt und bin heimgefahren. Es musste ja das Begräbnis und vieles mehr organisiert werden", sagt Mostviertlerin.
Doch auch für dieses Wochenende kam von der PVA die Ablehnung – allerdings zu spät. "Ich habe ihnen dann erzählt, dass das hinfällig ist, weil ich aufgrund des Todesfalls kurzfristig abreisen musste", teilt die Frau gegenüber der Tageszeitung mit.
Als sie schließlich anfragte, ob sie die Kur fortsetzen könne, erhielt sie eine niederschmetternde Antwort: Der Aufenthalt gelte als abgebrochen, sie müsse einen neuen Antrag stellen. "Ich finde es arg, dass es in so einer Ausnahmesituation keinen Ausweg gibt", ärgert sich die Mostviertlerin.
Die PVA verweist auf Anfrage der "Krone" auf das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz: Unterbrechungen von Heilverfahren seien nur mit einer Genehmigung möglich. Ausnahmen gebe es zwar, warum im konkreten Fall keine gemacht wurde, ließ die Behörde offen.