Wer im kommenden Jahr einen Reisepass oder Führerschein benötigt kann aufatmen: Zahlreiche Bundesgebühren sollen 2027 nicht steigen. Auch bei der Autobahnvignette und beim Klimaticket will die Regierung die Teuerung bremsen.
Finanzminister Markus Marterbauer und Infrastrukturminister Peter Hanke (beide SPÖ) haben am Sonntag eine neue Maßnahme gegen die Teuerung angekündigt.
Unter dem Motto "Gebührenbremse bei Reisepass, Führerschein und Co" soll die jährliche Inflationsanpassung zahlreicher Bundesgebühren für 2027 ausgesetzt werden. Die beiden Minister erklärten dazu, man steige "gemeinsam auf die Kostenbremse".
"Leistbare Mobilität und Inflationsbekämpfung gehen Hand in Hand. Trotz des notwendigen Kurses der konsequenten Budgetsanierung setzt die Regierung auf unterschiedlichen Ebenen an, um die Bürger und Bürgerinnen zu entlasten."
Von der Gebührenbremse sind grundsätzlich alle amtlichen Gebühren betroffen, die unter das österreichische Gebührengesetz fallen.
Dazu zählen unter anderem die Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und Führerscheinen. Auch bei Zulassungsscheinen, Strafregisterbescheinigungen und Patenten soll es 2027 keine inflationsbedingte Erhöhung geben.
Laut Finanzministerium ersparen sich die Bürger dadurch im Vergleich zu einer vollständigen Inflationsanpassung insgesamt rund 25 Millionen Euro.
Marterbauer begründet die Entscheidung mit der weiterhin notwendigen Bekämpfung der Teuerung. "Österreich gehörte lange zur Gruppe mit den höchsten Inflationsraten unter den EU-Ländern. Trotz der angespannten budgetären Situation setzt die Bundesregierung ein Bündel von Maßnahmen zur Eindämmung der Teuerung", so Marterbauer. "Dass die Großzahl der Bundesgebühren nicht erhöht wird, ist ein weiterer Baustein, um den Anstieg der Lebenshaltungskosten der Menschen zu dämpfen."
Eine Ausnahme von der Gebührenbremse gibt es bei der Pkw-Jahresvignette und beim KlimaTicket Österreich. Beide sollen 2027 allerdings nur um zwei Prozent teurer werden.
Ursprünglich wäre eine Anpassung um 3,6 Prozent entsprechend dem Verbraucherpreisindex vorgesehen gewesen. Die Pkw-Jahresvignette kostet damit ab 1. Jänner 2027 laut Ankündigung 108,90 Euro statt bisher 106,80 Euro.
Wer früh genug zugreift, kann sich jedoch noch den bisherigen Preis sichern: Im Rahmen einer "Earlybird-Aktion" soll die Vignette für 2027 bei einem Kauf vor dem Jahreswechsel weiterhin 106,80 Euro kosten.
Auch beim KlimaTicket Österreich soll sich ein früher Kauf auszahlen. Wer ein Ticket mit Gültigkeitsbeginn spätestens am 31. Dezember 2026 erwirbt, bezahlt noch den bisherigen Preis von 1.400 Euro.
Für Tickets, deren Gültigkeit ab dem 1. Jänner 2027 beginnt, ist hingegen eine Erhöhung um zwei Prozent vorgesehen. Durch die geringere Anpassung gegenüber den ursprünglich vorgesehenen 3,6 Prozent sollen sich Käufer laut den beiden Ministern rund 22 Euro pro Ticket ersparen.
Infrastrukturminister Hanke betont: "Mobilität muss für die Menschen in Österreich leistbar bleiben. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten müssen wir darauf achten, dass die täglichen Wege zur Arbeit, zur Ausbildung oder zur Familie nicht übermäßig teurer werden". Er bezeichnet die Maßnahme als "konkreten Beitrag zur Inflationsbekämpfung".
Die Entscheidung folgt auf eine deutliche Gebührenerhöhung im Juli 2025. Damals wurden zahlreiche Bundesgebühren im Zuge der Budgetkonsolidierung angehoben. Weil viele Tarife zuvor seit 2011 unverändert geblieben waren, fiel die damalige Inflationsanpassung mit 48,2 Prozent besonders kräftig aus.
So stieg der Preis für einen Reisepass von 76 auf 112 Euro. Ein Personalausweis verteuerte sich von 62 auf 91 Euro, die Ausstellung eines Führerscheins von 61 auf 90 Euro. Auch für einen Zulassungsschein wurden statt 120 Euro plötzlich 178 Euro fällig. Die Gebühr für eine Eheschließung erhöhte sich von 50 auf 74 Euro.
Weitere Erhöhungen betrafen Namensänderungen, deren Kosten von rund 383 auf 567 Euro stiegen, sowie die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Dafür werden seitdem 1.488 statt 1.115 Euro verlangt.
Für die angekündigte Aussetzung der Inflationsanpassung ist laut dem Büro des Finanzministers keine Änderung des Gesetzes erforderlich. Das geltende Gebührengesetz erlaubt dem Finanzminister, die Gebühren jährlich entsprechend der Inflation anzuheben. Für 2027 soll von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht werden.