Angst vor heimlichen Videos

Schüler trägt Kamera-Brille – jetzt greift Minister ein

Ein Schüler wurde wegen einer Smartbrille von der Schule ausgeschlossen, doch ein Gericht kippte den Beschluss. Wiederkehr prüft nun ein Verbot.
13.10.2026, 10:22
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Ein Wiener Schüler wurde wegen einer Smartbrille von der Schule ausgeschlossen – doch ein Gericht kippte die Entscheidung. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) prüft nun neue gesetzliche Regeln.

"Ich halte es für befremdlich, dass man eine Brille, die andere beobachten und mitfilmen kann, überhaupt in der Schule aufsetzt", erklärte Wiederkehr in einem "ORF"-Interview.

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Trotz Verbot mit Smartbrille im Unterricht

Auslöser ist ein Fall an einem Wiener Gymnasium, über den der "Standard" am Montag berichtete. Ein Schüler soll dort seit Dezember 2025 immer wieder eine Smartbrille des Facebook-Konzerns Meta im Unterricht getragen haben.

Das Gerät verfügt über eine Kamera und ein Mikrofon. Damit lassen sich nicht nur Fotos und Videos erstellen, sondern auch Telefonate führen und mithilfe eines KI-Assistenten Fragen per Sprachsteuerung beantworten.

Bei Lehrkräften und Mitschülern sorgte die Brille für Unbehagen. Einige Schüler sollen sogar auf Referate verzichtet haben, weil sie befürchteten, dabei aufgenommen zu werden.

Die Schule reagierte und untersagte Smartbrillen ausdrücklich in ihrer Hausordnung. Der betroffene Schüler setzte seine Brille dennoch weiterhin auf. Zwischen März und Juni folgten insgesamt vier Suspendierungen. Im Juni verfügte die Bildungsdirektion schließlich auf Antrag der Schule seinen Ausschluss.

Gericht kippt Ausschluss des Schülers

Doch der Vater des Jugendlichen akzeptierte die Entscheidung nicht und wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Bereits im Juli durfte der Schüler aufgrund einer vorläufigen Entscheidung wieder am Unterricht teilnehmen. Am 3. August wurde sein Ausschluss endgültig aufgehoben.

Die Richter räumten zwar ein, dass sich andere Schüler durch die Smartbrille beobachtet fühlten und dies "durchaus nachvollziehbar" sei. Allerdings habe es keine konkreten Beweise für ein schwerwiegendes Fehlverhalten gegeben. Insbesondere konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Schüler tatsächlich Aufnahmen angefertigt hatte.

Allein die technische Möglichkeit, heimlich zu filmen, genügt laut Gericht nicht für einen Schulausschluss. Eine solche Maßnahme dürfe ausschließlich "auf Grundlage konkreter, festgestellter Tatsachen" erfolgen.

Für Schulen ergibt sich daraus eine schwierige Situation: Ohne die Unterstützung des Brillenträgers lässt sich kaum überprüfen, ob tatsächlich Videos oder Tonaufnahmen entstanden sind. Die Bildungsdirektion hat deshalb eine außerordentliche Revision eingebracht. Ob sich der Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall beschäftigen wird, hängt davon ab, ob er diese zulässt.

Minister denkt über neues Gesetz nach

Bildungsminister Wiederkehr reagierte "überrascht" auf das Urteil. Besonders der mögliche Eingriff in die Privatsphäre anderer Schüler und Lehrkräfte bereitet ihm Sorgen. "Ich lehne es ab, dass man ohne Zustimmung von anderen mitgefilmt oder auch abgehört wird", stellte der Neos-Politiker klar.

Vorerst möchte Wiederkehr allerdings die endgültige gerichtliche Klärung abwarten. Gleichzeitig laufen im Ministerium bereits Überlegungen für eine mögliche Gesetzesänderung. "Dementsprechend bereiten wir gerade auch möglicherweise eine andere gesetzliche Regelung vor, sofern dieses Gerichtsverfahren wirklich auch letztinstanzlich verloren wird."

Sollte der Verwaltungsgerichtshof zu dem Ergebnis kommen, dass Schulen Smartbrillen nicht verbieten dürfen, will der Minister eine gesetzliche Grundlage schaffen, die solche Verbote an einzelnen Schulstandorten ermöglicht.

Neben dem Schutz vor unerlaubten Aufnahmen spielt dabei auch die Sorge vor möglichen Schummelversuchen bei Prüfungen eine Rolle.

LH, 13.10.2026, 10:22