Teurer Irrglaube: Viele deutsche Autofahrer glauben, ihre blaue Parkscheibe auch in Österreich nutzen zu können. Wahr ist aber: Wer hierzulande mit der falschen Parkscheibe in einer Kurzparkzone steht, riskiert empfindliche Strafen – gerade jetzt in der Skisaison ist das für Touristen ein häufiges Ärgernis.
Der Grund: In Österreich gelten andere Regeln als in Deutschland. Die heimische Parkscheibe ist Teil der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung und folgt einer Viertelstunden-Logik. Während in Deutschland auf die nächste halbe Stunde aufgerundet wird, muss in Österreich auf die nächste Viertelstunde eingestellt werden. Wer also um 13.37 Uhr parkt, stellt die Scheibe auf 13.45 Uhr. Deutsche Parkscheiben mit halbstündiger Einteilung sind damit ungültig, auf diesen würde der Lenker schon 14 Uhr angeben.
Auch bei der Form gibt es klare Vorgaben: Erlaubt sind ausschließlich analoge Parkscheiben mit Viertelstunden-Markierung und gut lesbarem Zeiger. Elektronische Parkscheiben sind in Österreich verboten, da die Verordnung keine digitale Anzeige vorsieht. Farbe und Design sind zweitrangig – entscheidend ist die richtige Zeiteinteilung.
Besonders streng kontrolliert wird in Wintersportorten wie Innsbruck, Kitzbühel oder Zell am See. Dort schauen die Behörden genau hin, ob die Parkscheibe den nationalen Vorschriften entspricht. Wer mit einer deutschen oder elektronischen Scheibe parkt, begeht einen Verstoß.
Die Folgen können teuer werden: Für falsches oder fehlendes Einstellen drohen Organstrafverfügungen zwischen 30 und 50 Euro. Wird nicht bezahlt oder sich zum "Wiederholungstäter" macht, dem kann ein Verwaltungsstrafverfahren folgen – mit Strafen von bis zu 726 Euro.
Zum Vergleich: In Deutschland kostet ein Parkscheiben-Verstoß meist nur 20 bis 40 Euro. Ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung.
"Heute" befragte der ÖAMTC zu der Parkscheiben-Causa. ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried erklärt im "Heute"-Talk, dass diese Regelung seit Jahren ein Problem für Autofahrer in Österreich ist.
Parkscheibe richtig stellen – das rät der ÖAMTC:
– Das Ziffernblatt muss einen Kontrast aufweisen und mind. 10 cm betragen. D.h. der Untergrund des Ziffernblattes muss in heller Farbe, der Zeiger und die Darstellung des Ziffernblattes in dunkler Farbe sein.
– Die Ankunft muss auf eine Viertelstunde genau angezeigt werden. Es darf aufgerundet werden. Kommt man beispielsweise um 13:37 an, kann die Parkscheibe auf 13:45 eingestellt werden.
– Bei Verwendung einer alten Parkscheibe mit 2 Zeigern, muss der schwarze Zeiger auf die Ankunftszeit eingestellt werden, der rote Zeiger bleibt ohne Bedeutung.
– Automatische Parkuhren sind zur Zeit in Österreich nicht erlaubt.
Und das nicht nur für Touristen: "Viele Autofahrer in Österreich kaufen Parkscheiben in Ein-Euro-Shops. Diese entsprechen oft der deutschen Norm, sind also ebenfalls ungültig, " der ÖAMTC informiert Mitglieder immer wieder zu diesem Thema.