Der Koffer ist gepackt, die Abwesenheitsnotiz aktiviert - doch für viele endet der Job nicht mit dem Urlaubsbeginn. Laut einer aktuellen Umfrage von karriere.at unter 1.001 Nutzern sind nämlich 73 Prozent auch in ihrer arbeitsfreien Zeit für den Job erreichbar.
45 Prozent prüfen im Urlaub regelmäßig berufliche Nachrichten wie E-Mails oder sind telefonisch erreichbar. Weitere 28 Prozent zeigen sich bereit, zumindest in Notfällen kontaktiert zu werden. Nur 27 Prozent sagen: Im Urlaub bin ich gar nicht erreichbar.
Bei Führungskräften ist der Druck noch größer. 61 Prozent prüfen auch im Urlaub regelmäßig Nachrichten und sind telefonisch erreichbar. 25 Prozent stehen zumindest in Notfällen zur Verfügung, nur 14 Prozent sagen, dass sie im Urlaub gar nicht erreichbar sind. Jede vierte Führungskraft fühlt sich dadurch belastet, darunter 11 Prozent sehr.
Auch Mitarbeiter ohne Personalverantwortung kommen nicht ganz los: Zwei Drittel (65 Prozent) sind grundsätzlich im Urlaub erreichbar. 26 Prozent fühlen sich dadurch belastet, 12 Prozent davon sehr.
Georg Konjovic, CEO von karriere.at, sagt: "Urlaub ist essenziell für die geistige und körperliche Gesundheit, und sollte möglichst ungestört verbracht werden können." Damit auch während der Urlaubszeit in den Unternehmen alles reibungslos funktioniert, sollten insbesondere Führungskräfte frühzeitig Vorkehrungen treffen und Abwesenheiten kommunizieren.
Wer seine Teams gut vorbereite, Aufgaben sinnvoll verteile und die Vertretung aktiv unterstützte, reduziere, so Konjovic, Unsicherheiten und beuge Überlastung vor.
Der ÖGB reagiert mit einer arbeitsrechtlichen Ansage: Urlaub sei keine Verlängerung des Arbeitstages und keine versteckte Bereitschaftszeit. Beschäftigte hätten ein Recht auf Erholung – ohne den ständigen Druck, online sein zu müssen.
"Viele Beschäftigte gehen ans Telefon oder beantworten Nachrichten, obwohl sie eigentlich frei haben. Manche tun das aus Angst, als nicht engagiert zu gelten", sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller.
Andere würden glauben, dass es einfach dazugehöre, ständig verfügbar zu sein. "Freizeit gehört den Beschäftigten – und nicht dem Arbeitgeber“, stellt Müller klar.
Auch Anrufe vom Chef müssen im Urlaub nicht angenommen werden. "Nein, ich muss nicht abheben, wenn der Chef mich in meiner Freizeit anruft", erklärt Müller.
Er sagt weiter: "Ich kann mein Handy ausschalten, das Festnetztelefon abstecken und mich vollständig aus der Erreichbarkeit zurückziehen."
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ausdrücklich Rufbereitschaft vereinbart wurde. Diese müsse arbeitsrechtlich vereinbart sein und passiere nicht einfach nebenbei. Im Urlaub könne es laut Müller aber keine Bereitschaft geben.
Ständige Erreichbarkeit kann die Erholung zerstören. Wer jederzeit mit der nächsten Nachricht oder dem nächsten Anruf rechnen muss, kommt schwer zur Ruhe.
"Urlaub ist keine Bereitschaftszeit. Wer arbeitet, braucht auch echte Ruhezeiten. Das ist kein Luxus, sondern ein Recht", so Müller. Die klaren Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit müssten respektiert werden. Beschäftigte dürften nicht das Gefühl haben, jederzeit verfügbar sein zu müssen. Freizeit sei keine Verhandlungssache – sie gehöre den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.