Dem Bundesheer fehlt zunehmend der Nachwuchs – nun könnten auch die Tauglichkeitskriterien geändert werden. Im Zuge der geplanten Wehrpflichtreform sollen die Vorgaben mit dem Ziel überarbeitet werden, mehr junge Männer für Bundesheer oder Zivildienst heranzuziehen.
Die Reform soll nach den Plänen des Verteidigungsministeriums im Idealfall bereits ab 1. Jänner 2027 gelten. Betroffen wären nicht automatisch alle Männer, die ab diesem Zeitpunkt einrücken, sondern jene, die dann zur Stellung gehen.
Die Details sind allerdings noch Gegenstand von Verhandlungen. Die Regierung hat den Rahmen bereits in einem Ministerratsvortrag festgelegt. Für eine umfassende Reform von Wehr- und Zivildienst benötigen ÖVP, SPÖ und Neos jedoch eine Zweidrittelmehrheit und damit Unterstützung von Grünen oder FPÖ.
Fest steht grundsätzlich, dass der Wehrdienst inklusive Übungen neun Monate dauern soll. Der Zivildienst soll bei akutem Personalmangel beim Bundesheer elf Monate umfassen.
Gleichzeitig sollen die Kriterien für die Tauglichkeit überarbeitet werden. Sie entscheiden darüber, ob junge Männer ihren Dienst beim Bundesheer oder als Zivildiener leisten können oder aus gesundheitlichen Gründen davon befreit werden.
Die Kriterien müssten "mit dem Ziel, die Anzahl der Tauglichen zu erhöhen, weiterentwickelt werden", heißt es im Regierungspapier, berichten "Salzburger Nachrichten".
Hintergrund ist auch die demografische Entwicklung. Während es beim Geburtsjahrgang 1972 noch 48.316 Stellungspflichtige gab, waren es beim Jahrgang 2006 nur noch 36.691.
Gleichzeitig haben sich auch die gesundheitlichen Voraussetzungen verändert. Die durchschnittliche Körpergröße der Stellungspflichtigen stieg beim Vergleich der beiden Jahrgänge von 177 auf 179 Zentimeter. Gleichzeitig sind sie im Schnitt sieben Kilogramm schwerer geworden.
Das Körpergewicht führt zunehmend zu Untauglichkeit. Der häufigste Ausschlussgrund sind mittlerweile allerdings psychische Probleme und Verhaltensstörungen.
Bereits 2021 wurde die sogenannte Teiltauglichkeit eingeführt. Seither braucht es schwerwiegendere körperliche oder psychologische Gründe, damit jemand nicht zum Präsenzdienst verpflichtet wird.
Junge Männer mit beispielsweise einer Allergie oder einem höheren Body-Mass-Index können als "teiltauglich" eingestuft werden. Für sie kommen bestimmte Tätigkeiten beim Bundesheer infrage, etwa als Kraftfahrer oder im IT-Bereich.
Die Erwartungen waren bei der Einführung hoch. Die damaligen ÖVP-Ministerinnen Klaudia Tanner und Elisabeth Köstinger wollten damit jährlich zusätzlich 1.200 Grundwehrdiener und 800 Zivildiener gewinnen.
Dieses Ziel wurde deutlich verfehlt. Im ersten Jahr wurden lediglich 544 junge Männer als teiltauglich eingestuft. Das entsprach einem Prozent aller in diesem Jahr untersuchten Burschen.
In den Folgejahren bewegte sich der Anteil zwischen 1,2 und 1,5 Prozent. Im Vorjahr waren es 497 Teiltaugliche und damit erneut nur rund ein Prozent.
SPÖ und Neos hatten sich bei der Einführung noch aus der Opposition heraus gegen die Teiltauglichkeit ausgesprochen. Aus ihrer damaligen Sicht löste die Regelung kein Problem des Bundesheeres.
Wie die neuen Tauglichkeitskriterien konkret aussehen könnten, ist derzeit noch offen. Auch der Zeitplan gilt nicht für sämtliche Teile der geplanten Reform. Im Regierungspapier heißt es dazu: "Nicht alle Maßnahmen treten zwingend mit 1. 1. 2027 in Kraft."