Wer über das gesetzliche Pensionsalter hinaus im Job bleibt, profitiert ab 2027 von finanziellen Entlastungen. Wir werden immer älter, das Pensionssystem kommt damit zunehmend an seine Grenzen – daher steht das Thema "Arbeiten bis ins hohe Alter" am Horizont, wenngleich die Regierung am gesetzlichen Pensionsantrittsalter (65) vorerst nicht rührt.
Es kommen aber Anreize für jene, die länger arbeiten. So hat das Modell "Aktivpension" am Mittwoch den Sozialausschuss des Parlaments passiert. Das Modell soll noch im September vom Nationalrat beschlossen werden und mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.
Kernstück ist ein Steuerfreibetrag für alle, die nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeiten. Bis zu 1.250 Euro pro Monat beziehungsweise 15.000 Euro pro Jahr bleiben steuerlich begünstigt.
Nutzen können das zwei Gruppen. Zum einen Zuverdiener – die bereits Pension beziehen, aber trotzdem erwerbstätig bleiben. Und zum zweiten Aufschieber – das sind jene, die ihren Pensionsantritt verschieben und weiterarbeiten. Gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.
„Wer über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeitet, kann – je nach Einkommenssituation – um mehrere tausend Euro pro Jahr entlastet werden.“August WögingerÖVP-Sozialsprecher
Rund 70.000 Menschen in Österreich arbeiten derzeit bereits über das Regelpensionsalter hinaus. Allerdings sind sie oft mit zigtausenden Euro Steuernachzahlungen konfrontiert, weil Pension plus Erwerbseinkommen am Ende noch einmal zusammengezählt werden und man dafür Steuern zahlen muss.
Diesbezüglich gibt es mit dem Steuerfreibetrag ab 2027 eine Entlastung. Außerdem: Für Arbeitnehmer im Pensionsalter fällt der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung weg – das sind 10,25 Prozent vom Bruttogehalt. Dadurch erhöht sich das Nettoeinkommen unmittelbar. Selbstständige sollen im entsprechenden Ausmaß profitieren.
"Wir schaffen einen echten finanziellen Anreiz, freiwillig länger im Erwerbsleben zu bleiben", so ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger: "Wer über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeitet, kann – je nach Einkommenssituation – um mehrere tausend Euro pro Jahr entlastet werden."
„Wir schaffen klare Anreize dafür, dass sich der Zuverdienst in der Pension lohnt.“Barbara Eibinger-MiedlFinanzstaatsskretärin (ÖVP)
"Mit einem Steuerfreibetrag und dem Entfall der monatlichen Pensionsversicherungsbeiträge entlasten wir Erwerbstätige unmittelbar", betont Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP).
Für Zuverdiener gelten Mindestversicherungszeiten: Männer müssen 40 Versicherungsjahre vorweisen, bei Frauen sind es derzeit 34 Jahre.
Wer vor dem 1. Juli in Pension gegangen ist und die Mindestversicherungszeit für die Aktivpension noch nicht erfüllt, kann sie durch weitere Erwerbstätigkeit nachträglich erwerben und dann später auch von den Begünstigungen profitieren.
Für die neuen Maßnahmen stellt die Regierung insgesamt 470 Millionen Euro bereit. Davon entfallen 370 Millionen Euro auf die Aktivpension – diese sind berechnet auf Basis der 70.000 Personen, die das aktuell betreffen würde.
Weitere 100 Millionen Euro sind für die Beschäftigungsmaßnahmen für Ältere vorgesehen – um mehr Menschen länger im Berufsleben zu halten.
Wöginger rechnet damit, dass künftig mehr Menschen über 65 hinaus arbeiten werden – "weil wir mit der Aktivpension ein wirklich attraktives Angebot schaffen".
Eibinger-Miedl verweist auch auf einen arbeitsmarktpolitischen Vorteil: "Die wertvolle Erfahrung und Expertise älterer Beschäftigter bleibt dem Arbeitsmarkt dadurch länger erhalten."