Europaministerin Claudia Bauer (ÖVP) nimmt sich die Spitze der EU-Kommission vor. In einem Interview mit der deutschen Zeitung "Welt am Sonntag", das am Sonntag erscheint, fordert sie eine offene Debatte über die Größe der Brüsseler Behörde.
Auf die Frage, ob sie alle 27 EU-Kommissare beim Namen kenne, antwortet Bauer klar: "Nein."
Bereuen will sie diese Wissenslücke nicht. Sie legt vielmehr nach: "Die EU-Kommissare sind sicherlich verdiente Persönlichkeiten in ihren Heimatländern. Aber ich frage mich, ob diese exorbitant hohe Zahl an Kommissaren mit all den Stäben und Dienststellen wirklich nötig ist."
Bauer spricht von einer "inflationären Zahl" an Kommissaren. 27 Mitgliedstaaten müssten nicht automatisch 27 Kommissare samt Kabinetten, Stäben und Dienststellen bedeuten.
„Wer von den Ländern einen Sparkurs verlangt, muss auch bei sich selbst sparen, und zwar am Kopf der Behörde.“Claudia BauerEuropaministerin (ÖVP)
Mehrere Ressorts würden sich überschneiden. Andere Aufgaben wären aus Sicht der Ministerin besser bei den einzelnen Mitgliedstaaten aufgehoben. "Wer von den Ländern einen Sparkurs verlangt, muss auch bei sich selbst sparen, und zwar am Kopf der Behörde. Die EU-Kommission ist keine Beschäftigungsagentur", stellt Bauer klar.
"Deshalb sollten wir offen darüber diskutieren, ob Europa nicht auch mit deutlich weniger Kommissaren effizienter arbeiten könnte", sagt die Ministerin.
Eine konkrete Zielgröße nennt die Ministerin in dem Interview noch nicht. Im EU-Vertrag steckt allerdings bereits eine mögliche Zahl: 18.
Artikel 17 sieht grundsätzlich vor, dass die Zahl der Kommissionsmitglieder zwei Dritteln der Zahl der EU-Staaten entspricht. Bei derzeit 27 Mitgliedstaaten wären das 18 Kommissare. Die Länder würden sich bei der Besetzung nach einem fairen Rotationssystem abwechseln.
Warum sind es derzeit trotzdem 27? Die Staats- und Regierungschefs beschlossen 2013 einstimmig eine Ausnahme. Seitdem darf weiterhin jedes EU-Land einen eigenen Kommissar stellen. Zwingend ist dieses Modell laut EU-Vertrag also nicht.
Schon die ursprüngliche europäische Konstruktion von 1957 kam ohne das heutige Prinzip "ein Staat, ein Kommissar" aus: Sechs Mitgliedstaaten hatten damals insgesamt neun Kommissionsmitglieder. EU-Kommissare vertreten rechtlich übrigens nicht ihre Heimatregierungen, sondern das gemeinsame europäische Interesse.