Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch auf ein Maßnahmenpaket verständigt, das die Beschäftigung im österreichischen Tourismus langfristig absichern und die Attraktivität der Branche als Arbeitgeber stärken soll. Der Tourismus ist einer der größten Arbeitgeber des Landes – er lebt von den Menschen, die täglich dafür sorgen, dass Gäste sich in Österreichs Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben wohlfühlen.
Mit dem Paket werden zwei zentrale Maßnahmen umgesetzt: der Tourismusbeschäftigtenfonds und die Saisonkontingentverordnung. Beide Maßnahmen setzen Vereinbarungen aus dem Regierungsprogramm um und sind darauf ausgerichtet, die Beschäftigungsqualität zu verbessern, Fachkräfte zu sichern und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Der Tourismusbeschäftigtenfonds soll Arbeitskräfte bei der Aufnahme, Absicherung und Verfestigung von Arbeitsverhältnissen unterstützen. Damit wird ein Instrument geschaffen, das gezielt Qualifizierung, Weiterbildung und bessere Arbeitsbedingungen fördert.
Der Fonds wird gesetzlich eingerichtet und jährlich mit 6,5 Millionen Euro aus Budgetmitteln dotiert. Er ist im Arbeitsressort angesiedelt und wird in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) sowie den Sozialpartnern, insbesondere der Fachgewerkschaft vida, umgesetzt.
Nach drei Jahren ist eine Evaluierung vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Mittel dort ankommen, wo sie die größte Wirkung entfalten.
Mit der neuen Saisonkontingentverordnung wird die Personalplanung im Tourismus auf eine stabile Grundlage gestellt – bei gleichzeitiger Wahrung fairer Arbeitsbedingungen und Vorrang für heimische Arbeitskräfte.
Die Erhöhung der Saisonkontingente auf 5.500 Saisonarbeitsplätze sowie die Einrichtung eines eigenen Westbalkan-Kontingents mit 2.500 Saisonarbeitsplätzen sind zentrale Maßnahmen aus dem Regierungsprogramm. Beim allgemeinen Kontingent bleibt ein temporärer Überziehungsrahmen von bis zu 50 Prozent bestehen, um Saisonspitzen flexibel abzufedern, ohne dass im Jahresdurchschnitt die Kontingentgrenze überschritten wird. Beantragungen sollen ab 1. November 2025 möglich sein.
Wird zwischen Dezember 2025 und Juli 2026 ein durchschnittlicher Ausschöpfungsgrad von mindestens 75 Prozent erreicht, verlängert sich die Verordnung um ein weiteres Jahr. Gleichzeitig bleibt das Ziel, mehr Menschen in Österreich für den Tourismus zu gewinnen – durch attraktive Arbeitsbedingungen und Perspektiven über die Saison hinaus.
Die Bundesregierung hält fest: Eine Erhöhung der Kontingente darf kein Ersatz für faire Entlohnung oder gute Arbeitsbedingungen sein. Sie ist vielmehr eine begleitende Maßnahme, um den akuten Personalbedarf in der Branche abzufedern und gleichzeitig den Strukturwandel hin zu ganzjähriger Beschäftigung zu unterstützen.
Arbeitsministerin Korinna Schumann: "Mit dem Fonds für Tourismusbeschäftigte schaffen wir Perspektiven für Beschäftigte und Arbeitsuchende im Tourismus – und mit klaren Regeln sorgen wir für Planungssicherheit, ohne die soziale Verantwortung für jene aus den Augen zu verlieren, die den Erfolg des österreichischen Tourismus möglich machen."
Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner: "Der Tourismusstandort Österreich lebt vom Service, nicht vom Zufall - und höchste Servicequalität braucht engagierte Menschen. Genau deshalb sorgen wir jetzt für das, was unsere Betriebe am dringendsten brauchen: Verlässlichkeit und Planbarkeit.“
Deregulierungs-Staatssekretär Sepp Schellhorn: "Die frühzeitige Erhöhung der Saisonkontingente ist eine enorme Entlastung für die Betriebe. Eine gut aufgestellte Hotel- und Tourismusbranche ist wesentlich für den gesamten Standort Österreich."