Kaum ein Gesetz sorgte für so viel Wirbel wie das Kopftuchverbot für Unter-14-Jährige – und das, obwohl es noch gar nicht in Kraft getreten ist. Trotz heftiger Aufstände innerhalb der muslimischen Community steht fest: Ab dem neuen Schuljahr (7. September in Wien, NÖ und Bgld.) dürfen Mädchen bis 14 Jahre nicht mehr mit Kopftuch in die Schule kommen.
Auch wenn das Verbot bereits vor längerer Zeit beschlossen wurde und Politik, Schulen & Co. über ein halbes Jahr Vorbereitungszeit hatten, sind Konflikte vorprogrammiert. Grund: Muslimische Vertreter, religiöse Gemeinschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen stellen sich weiterhin dagegen. "Wir lehnen das Verbot ab", so die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ). Ein solches Gesetz richte sich ausschließlich gegen muslimische Mädchen, lautet die Argumentation.
Zudem machen radikale islamische Influencer seit Monaten in sozialen Medien gegen das Kopftuchverbot mobil.
Klar ist, dass das Verbot weit mehr als nur eine kleine Gruppe an Schülerinnen betrifft. Laut Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) tragen österreichweit geschätzte 12.000 Mädchen ein Kopftuch. Die ÖVP-Ministerin will mit dem Verbotsgesetz die Freiheit von jungen Mädchen sicherstellen: "Jedes Mädchen muss das Recht haben, ohne Gewalt und Zwang aufwachsen zu können."
Trotz intensiver Vorbereitungen rechnet man vielerorts damit, dass das Kopftuchverbot von manchen Mädchen bzw. ihren Eltern missachtet werden könnte. Für solche Fälle gibt es klare Vorgaben – "Heute" hat die Details. Dazu hält Bauer unmissverständlich fest: "Die Mädchen werden nicht bestraft, die Verantwortung tragen die Eltern."
Es ist nicht der erste Anlauf, das Kopftuch an Schulen zu verbieten: Bereits unter Türkis-Blau wurde eine ähnliche Regelung beschlossen, bevor sie 2020 durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben wurde. Laut VfGH habe es gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit der Religionsfreiheit verstoßen.
Ähnliches könnte dem Kopftuchverbot 2.0 drohen, obwohl die Regierung diesmal zahlreiche Begleitmaßnahmen mit auf den Weg gebracht hat. Schon im Sommer sind die ersten Klagen beim Gerichtshof eingelangt, doch diese wurden abgewiesen, da das Gesetz noch gar nicht in Kraft ist. Es ist damit zu rechnen, dass ab dem 1. September die Zahl der Klagen wieder zunehmen wird – wie der VfGH dann entscheidet, bleibt abzuwarten.