Neues Knallhart-Verbot

800 Euro, Häf'n – das droht jetzt den Kopftuch-Rebellen

Ab September tritt an allen Schulen im Land ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 in Kraft – inklusive harter Strafen. "Heute" hat die Details.
Nicolas Kubrak
26.08.2026, 13:23
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Kaum ein Gesetz sorgte für so viel Wirbel wie das Kopftuchverbot für Unter-14-Jährige – und das, obwohl es noch gar nicht in Kraft getreten ist. Trotz heftiger Aufstände innerhalb der muslimischen Community steht fest: Ab dem neuen Schuljahr (7. September in Wien, NÖ und Bgld.) dürfen Mädchen bis 14 Jahre nicht mehr mit Kopftuch in die Schule kommen.

Muslime kündigen Widerstand an

Auch wenn das Verbot bereits vor längerer Zeit beschlossen wurde und Politik, Schulen & Co. über ein halbes Jahr Vorbereitungszeit hatten, sind Konflikte vorprogrammiert. Grund: Muslimische Vertreter, religiöse Gemeinschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen stellen sich weiterhin dagegen. "Wir lehnen das Verbot ab", so die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ). Ein solches Gesetz richte sich ausschließlich gegen muslimische Mädchen, lautet die Argumentation.

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Zudem machen radikale islamische Influencer seit Monaten in sozialen Medien gegen das Kopftuchverbot mobil.

Über 10.000 Mädchen betroffen

Klar ist, dass das Verbot weit mehr als nur eine kleine Gruppe an Schülerinnen betrifft. Laut Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) tragen österreichweit geschätzte 12.000 Mädchen ein Kopftuch. Die ÖVP-Ministerin will mit dem Verbotsgesetz die Freiheit von jungen Mädchen sicherstellen: "Jedes Mädchen muss das Recht haben, ohne Gewalt und Zwang aufwachsen zu können."

Und was, wenn man sich weigert?

Trotz intensiver Vorbereitungen rechnet man vielerorts damit, dass das Kopftuchverbot von manchen Mädchen bzw. ihren Eltern missachtet werden könnte. Für solche Fälle gibt es klare Vorgaben – "Heute" hat die Details. Dazu hält Bauer unmissverständlich fest: "Die Mädchen werden nicht bestraft, die Verantwortung tragen die Eltern."

Das passiert, wenn Mädchen unter 14 mit Kopftuch zur Schule kommen:

  • Lehrerperson fordert in einem ersten Schritt die Schülerin auf, das Kopftuch abzunehmen. Kommt sie dem nach, ist die Sache erledigt.
  • Sollte sich das Mädchen weigern, müssen Lehrer den Fall der Schulleitung melden (Nichteinhaltung = Dienstrechtsverletzung). Lehrpersonen selbst verhängen keine Geldstrafen.
  • Anschließend führt die Direktion ein sachliches und deeskalierendes Gespräch mit den Eltern. Dabei wird Eltern ein entsprechendes Schreiben (in mehreren Sprachen, darunter Arabisch oder Türkisch) zum Gesetz ausgehändigt.
  • Bleibt dieses Gespräch ergebnislos, folgt ein Gespräch mit der Bildungsdirektion.
  • Ignorieren die Eltern das Verbot trotzdem, muss die Bildungsdirektion ab dem fünften Verstoß das Vergehen bei zuständigen Behörden anzeigen.
  • Es folgen Verwaltungsstrafen für Eltern zwischen 150 und 800 Euro. Die Höhe hängt von der Zahl der Verstöße ab.
  • Bei Uneinbringlichkeit kann sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen verhängt werden.

Hält das Gesetz überhaupt?

Es ist nicht der erste Anlauf, das Kopftuch an Schulen zu verbieten: Bereits unter Türkis-Blau wurde eine ähnliche Regelung beschlossen, bevor sie 2020 durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben wurde. Laut VfGH habe es gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit der Religionsfreiheit verstoßen.

Ähnliches könnte dem Kopftuchverbot 2.0 drohen, obwohl die Regierung diesmal zahlreiche Begleitmaßnahmen mit auf den Weg gebracht hat. Schon im Sommer sind die ersten Klagen beim Gerichtshof eingelangt, doch diese wurden abgewiesen, da das Gesetz noch gar nicht in Kraft ist. Es ist damit zu rechnen, dass ab dem 1. September die Zahl der Klagen wieder zunehmen wird – wie der VfGH dann entscheidet, bleibt abzuwarten.

{title && {title} } nico, {title && {title} } Akt. 26.08.2026, 13:32, 26.08.2026, 13:23