Verhärtete Fronten

Kopftuchverbot! Muslime "unter Schock und enttäuscht"

Ab dem 1. September gilt an den Schulen ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige. Noch gibt es aber viele offene Fragen und Zweifel an der Rechtslage.
André Wilding
25.08.2026, 18:44
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Mit dem neuen Schuljahr kommt auf Schulen in Österreich eine Regelung zu, die bereits vor ihrem Start für heftige Diskussionen sorgt. Mädchen unter 14 Jahren dürfen ab 1. September in der Schule kein Kopftuch mehr tragen. Wie sich das Verbot im Alltag auswirken wird, ist noch offen.

Auch die rechtliche Zukunft der Regelung ist ungewiss. Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits ein früheres Kopftuchverbot aufgehoben. Mehrere Klagen gegen die neue Regelung sind bereits eingelangt, wurden bisher jedoch als unzulässig zurückgewiesen. Solange das Gesetz nicht in Kraft sei, könne dadurch auch noch niemand benachteiligt werden.

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Kritik aus muslimischer Community

Sarah Mekic, Studentin und im Islamischen Kulturzentrum Graz aktiv, hofft auf eine Aufhebung der neuen Regeln durch den Verfassungsgerichtshof. "Das Gesetz ist unproduktiv und ein weiteres Schüren der gesellschaftlichen Spaltung", kritisiert sie in der "Kleinen Zeitung". Die muslimische Communitiy sei nach wie vor "unter Schock und enttäuscht".

Statt der neuen Regelung hätte man sich mehr Unterstützung für österreichische Mädchen unabhängig von ihrer Religion gewünscht, "statt die Selbstbestimmung und Identitätsbildung durch eine gezielte Gruppe zu kontrollieren und de facto zu kriminalisieren", stellt sie in der Tageszeitung klar.

Mit dem Beginn der Sommerschule startet das Verbot bereits kommende Woche in eine erste Proberunde. Wie viele Schülerinnen im neuen Schuljahr tatsächlich davon betroffen sein werden, kann das Bildungsministerium derzeit nicht sagen.

Lehrer dürfen Kopftuch nicht selbst abnehmen

Für Lehrer gibt es bei der Durchsetzung klare Grenzen. Sie dürfen betroffene Schülerinnen nicht dazu zwingen, das Kopftuch abzunehmen.

Lehrervertreter rechnen dennoch damit, dass mögliche Auseinandersetzungen mit Eltern bei den Schulen landen. Bisher sei das Kopftuch im Schulalltag kaum ein großes Konfliktthema gewesen. Lediglich beim Sportunterricht habe es vereinzelt Diskussionen gegeben.

FSG-Lehrervertreter Florian Gollowitsch bezweifelt deshalb, dass die neue Regelung für Entspannung sorgt.

"Viele der Mädchen tragen das Kopftuch aus ihrer eigenen Überzeugung, wenn Lehrer ihnen sagen müssen, gib das Kopftuch runter, das ist jetzt ein Bundesgesetz, dann weiß ich nicht, ob das gerade deeskalierend wirkt", sagt Gollowitsch gegenüber der "Kleinen Zeitung".

Aus seiner Sicht setzt das Verbot an der falschen Stelle an. Stattdessen brauche es eine breitere Diskussion über Schule und Religion, die sämtliche Konfessionen umfasst.

Direktor sieht Lage gelassener

Gollowitsch rechnet außerdem mit zusätzlicher Bürokratie für Schulleiter. Bernhard Braunstein, Obmann des Lehrerbund Steiermark und Direktor der Mittelschule Gleisdorf, sieht diese Gefahr weniger.

An seiner Schule dürfte die neue Regelung ohnehin vorerst keine Auswirkungen haben. Dort trägt derzeit kein Mädchen ein Kopftuch. Auch in den vergangenen Jahren waren es höchstens drei Schülerinnen.

"Wir haben natürlich mit den Mädchen darüber gesprochen, die Mädels sind alle dazu gestanden und haben sehr offen und transparent kommuniziert", berichtet Braunstein der Tageszeitung. Probleme habe es nur selten gegeben und diese seien rasch gelöst worden.

Auch mit der neuen Regelung erwartet er keine größeren Schwierigkeiten. "Wenn es wirklich zu Diskussionen kommt, muss man sich eben an den Leitfaden des Ministeriums halten", sagt er zur "Kleinen Zeitung".

Bis zu 800 Euro Strafe

Dieser Leitfaden sieht mehrere Schritte vor. Bei einem Verstoß soll die Lehrperson die Schülerin zunächst ermahnen und die Schulleitung informieren. Danach folgt ein Gespräch mit dem Kind und dessen Eltern.

Bei einem weiteren Verstoß wird die Bildungsdirektion eingeschaltet. Nach fünf dort gemeldeten Verstößen muss Anzeige erstattet werden. Anschließend entscheidet das Verwaltungsgericht.

Für Verstöße sind Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 800 Euro vorgesehen. Ob die Regelung langfristig hält, könnte letztlich erneut der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

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