Rückführungszentren

Abschiebe-Pläne: Europarat nimmt Karner in die Pflicht

Der Europarat fordert Österreich und vier weitere Staaten zu strengen Regeln für geplante Rückführungszentren außerhalb der EU auf.
Newsdesk Heute
17.07.2026, 09:59
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Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O'Flaherty, hat Österreich und vier weitere EU-Staaten vor möglichen Verstößen bei geplanten Rückführungszentren außerhalb der Europäischen Union gewarnt. In einem Schreiben an die zuständigen Minister fordert er klare Schutzmechanismen und die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards.

Österreich, Dänemark, Deutschland, Griechenland und die Niederlande wollen gemeinsame Initiativen für sogenannte Return Hubs außerhalb der EU starten.

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Brief an Innenminister Karner

In seinem Schreiben an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betonte O'Flaherty: "Wir sind uns alle einig, dass unser Migrations- und Rückführungssystem im Hinblick auf seine Wirksamkeit angepasst werden muss".

Fortschritte in diesem Bereich begrüße er grundsätzlich. Gleichzeitig müssten alle österreichischen Maßnahmen "in vollem Einklang mit den Verpflichtungen aus dem EU-Recht und dem Völkerrecht, einschließlich der Menschenrechtsstandards stehen".

Die Errichtung solcher Zentren brauche zudem einen klaren rechtlichen Rahmen. Es sei anzuerkennen, "dass die Einrichtung dieser Rückführungszentren einen soliden und robusten Rechtsrahmen erfordert". Dies müsse beim Aufbau und Betrieb der Einrichtungen "gebührend" berücksichtigt werden.

Schutzmaßnahmen gefordert

In dem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben verwies O'Flaherty auf einen Bericht aus dem September 2025. Darin werde davor gewarnt, "dass die Überstellung von Menschen in Rückführungszentren erhebliche Menschenrechtsrisiken mit sich bringt".

Um diese Gefahren zu begrenzen, schlägt der Kommissar vier konkrete Schutzmaßnahmen vor. Vor der Einrichtung eines solchen Zentrums müsse zunächst eine "umfassende Bewertung der direkten und indirekten Menschenrechtsrisiken vorausgehen". Diese Analyse solle sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Lage berücksichtigen und in einen Plan münden, mit dem Risiken verhindert, reduziert oder behoben werden können.

Unabhängige Kontrolle

Sollten Mitgliedstaaten Return Hubs errichten, müssten diese laut O'Flaherty "einer angemessenen, unabhängigen und kontinuierlichen Menschenrechtsüberwachung" unterliegen. Dazu brauche es auch klare Prüf- und Aussetzungsmechanismen. Außerdem müsse die Zusammenarbeit mit Drittstaaten auf verbindlichen Verträgen beruhen, "die durchsetzbare Menschenrechtsklauseln enthalten".

Als vierte Voraussetzung fordert der Europaratskommissar "eine parlamentarische, öffentliche und gerichtliche Kontrolle". Diese solle ermöglicht werden, "indem Risikobewertungen, Pläne zur Risikominderung, Überwachungsergebnisse und Vereinbarungen veröffentlicht werden".

Abschiebungen ab nächstem Jahr geplant

Karner hatte die Umsetzung der Rückkehrzentren am Mittwoch bei einem Arbeitsbesuch in Berlin als Priorität bezeichnet. Er und sein deutscher Amtskollege Alexander Dobrindt gehen davon aus, dass die Verhandlungen mit möglichen Partnerstaaten bis Ende des Jahres abgeschlossen werden könnten. Im kommenden Jahr sollen dann erste Abschiebungen in solche Zentren beginnen.

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