Deutschlands Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will die Rückkehr syrischer Flüchtlinge vorantreiben. Im März hatte er erklärt, dass rund 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer binnen drei Jahren in ihre Heimat zurückkehren sollen. Die Zielmarke stamme vom syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa, stellte Merz später klar.
Nun verschickt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Bescheide, mit denen Syrern ihr Flüchtlingsstatus aberkannt wird. Das berichtet die deutsche "Bild", der ein 16-seitiges Schreiben aus dem September vorliegt. Darin heißt es: "Die zuerkannte Flüchtlingseigenschaft wird entzogen." Auch subsidiären Schutz und Abschiebungsverbote lehnt die Behörde im konkreten Fall ab.
Wie viele Bescheide bereits verschickt wurden, ist unklar. Betroffen sind laut dem Bericht insbesondere Syrer, die polizeilich aufgefallen sind oder Deutschland zwischenzeitlich verlassen haben. Insgesamt leben derzeit 915.840 syrische Staatsangehörige in Deutschland.
Das BAMF begründet die Aberkennung mit der veränderten Sicherheitslage nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024. Die neue Übergangsregierung kontrolliere weite Teile Syriens. Terrorgruppen wie der IS stellten zwar weiterhin eine Gefahr dar, seien aber keine ernsthafte Machtalternative.
Ein wesentliches Argument: Laut UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR seien zwischen Dezember 2024 und März 2026 bereits 1.546.317 Menschen nach Syrien zurückgekehrt.
Besonders bemerkenswert ist eine Berechnung im Bescheid: Zwischen Dezember 2024 und April 2026 seien in Syrien mindestens 698 Menschen getötet und 1.193 verletzt worden. Bei rund 24,4 Millionen Einwohnern beziffert das BAMF das Gefahrenrisiko laut dem Bericht mit 0,017 Prozent. Wie dieser Wert genau zustande kommt, lässt sich aus den genannten Zahlen allein nicht nachvollziehen.
Zwar räumt die Behörde Lebensmittelknappheit, hohe Preise, fehlenden Wohnraum und Probleme bei der Stromversorgung ein. Für eine fünfköpfige Familie nennt sie monatliche Lebenshaltungskosten von rund 554 Euro außerhalb der Hauptstadt Damaskus.
Dennoch hält das BAMF eine dauerhafte Rückkehr grundsätzlich für zumutbar: "Insgesamt besteht daher keine existenzielle Notlage."
Um die freiwillige Rückkehr zu erleichtern, bietet Deutschland finanzielle Unterstützung. Erwachsene können laut dem Bericht 200 Euro Reisebeihilfe und 1.000 Euro Starthilfe erhalten. Für Minderjährige sind 100 beziehungsweise 500 Euro vorgesehen. Pro Familie gibt es maximal 4.000 Euro.
Auch Österreich setzte zuletzt auf erhöhte Rückkehrprämien. Bei einer Sonderaktion von Juli bis September 2026 konnten bestimmte Gruppen syrischer Flüchtlinge bis zu 3.000 Euro pro Person erhalten. Für andere freiwillige Rückkehrer wurde die Starthilfe auf 1.500 Euro angehoben.
Müssen nun alle Syrer heimkehren? Nicht automatisch. Zwar leben rund 916.000 Syrer in Deutschland, doch die Asylbehörde muss jeden Fall einzeln prüfen. Entscheidend ist, ob der ursprüngliche Fluchtgrund weiterhin besteht oder andere Gefahren einer Rückkehr entgegenstehen.
Wer etwa vor dem Assad-Regime geflüchtet ist, könnte nach dessen Sturz seinen bisherigen Schutzgrund verlieren. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Betroffenen sofort abgeschoben werden.
Im vorliegenden BAMF-Bescheid heißt es ausdrücklich: "Eine Abschiebungsandrohung ergeht nicht, da es an der hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage für das Bundesamt fehlt."
Über den weiteren Aufenthalt entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Sie muss prüfen, ob andere Aufenthaltsrechte bestehen. Erst wenn das nicht der Fall ist und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Abschiebung folgen.
Gegen die Aberkennungen regt sich bereits juristischer Widerstand. Asylanwalt Philipp Pruy berichtet gegenüber "Bild" von einem starken Anstieg entsprechender Verfahren.
"Wir sehen seit einigen Wochen einen starken Anstieg an Aberkennungsverfahren bei Syrern", erklärt er. Seine Prognose: "Derzeit läuft dadurch eine massive Klagewelle auf die Verwaltungsgerichte zu."
Wie viele Syrer Deutschland tatsächlich verlassen müssen, bleibt damit offen. Für zahlreiche Betroffene könnte der Bescheid der Beginn eines langen Rechtsstreits um ihren weiteren Aufenthalt sein.