Die Regierung will beim politischen Islam härter vorgehen. Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) arbeitet an einem Gesetzesvorschlag – Experten stellen allerdings infrage, ob dafür überhaupt ein neues Gesetz notwendig ist.
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hatte am vergangenen Freitag angekündigt, dass die Bundesregierung beim politischen Islam künftig eine "klare Sprache sprechen" wolle. Bauer soll nun einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten.
Hintergrund dürfte auch das Ende der Zusammenarbeit mit der Deradikalisierungsstelle Derad sein. Laut Verfassungsschutz sollen "mehrere im Verein relevante Akteure" Bezüge zur Ideologie der Muslimbruderschaft aufweisen. Derad bedauert das Ende der Kooperation und warnt vor einem "Sicherheitsrisiko" – mehr dazu hier.
Integrationsexperte Kenan Güngör sieht bereits bei der Definition des politischen Islam Schwierigkeiten. "De facto ist jede größere Religionsgemeinschaft politisch, auch die katholische Kirche", so Güngör gegenüber den "Oberösterreichischen Nachrichten".
Dass sich Religionsgemeinschaften zu gesellschaftlichen Entwicklungen äußern oder diese anhand ihrer Glaubenslehre bewerten, mache sie laut Güngör noch nicht zu Gegnern von Demokratie oder Gleichstellung.
Treffender wäre für ihn deshalb die Bezeichnung des "gleichheits- und demokratiefeindlichen Islamismus". "Damit wäre das relevante Spektrum und die Bandbreite der verschiedenen Strömungen, die kein Teil der Gesellschaft sein sollen, abgedeckt". Gemeint seien damit sowohl legalistische Strömungen, die Gesetze verändern wollen, als auch gewaltbereite Formen des Islamismus.
Bevor die Regierung ein zusätzliches Gesetz schafft, sollte aus Sicht Güngörs zunächst geprüft werden, welche Möglichkeiten bereits bestehen. So gibt es unter anderem das Verbotsgesetz, das Islamgesetz sowie das Symbolegesetz.
Letzteres untersagt etwa Symbole des Islamischen Staats, von Al-Qaida, Hamas oder Hisbollah. Das Islamgesetz wiederum enthält Regelungen gegen die Auslandsfinanzierung von Moscheen und Vereinen. "Die Frage ist: braucht es da wirklich ein neues Gesetz, wenn bereits so viel abgedeckt ist?", fragt Güngör.
Auch Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer äußert gegenüber "OÖN" Zweifel an einem zusätzlichen Gesetz. "Es geht immer darum, was man erreichen will." Bereits jetzt gebe es strafrechtliche Bestimmungen, mit denen gegen Islamisten vorgegangen werden könne.
Dazu gehört Paragraf 246 des Strafgesetzbuches über "staatsfeindliche Verbindungen". Dafür drohen sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Seit 2017 ist außerdem die Gründung und Unterstützung einer "staatsfeindlichen Bewegung" nach Paragraf 247a verboten.
2021 wurde das Strafrecht als Reaktion auf den Terroranschlag von Wien im Oktober 2020 nochmals erweitert. Mit Paragraf 247b wurde der Straftatbestand "Gründung einer religiös motivierten extremistischen Verbindung" geschaffen. Die Gründung solcher Gruppen oder die Beteiligung daran kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, wenn diese den Staat durch eine religiös motivierte Ideologie ersetzen wollen.
"Ob es daher tatsächlich notwendig ist, jetzt ein neues Gesetz im Verfassungsrang auszuarbeiten, bezweifle ich", sagt Birklbauer – "man weiß ja nicht einmal, was man bestrafen kann, will oder soll."
Ein neues Gesetz könnte nach Einschätzung des Strafrechtlers zudem schnell mit Grundrechten kollidieren. "Jede gesetzliche Norm muss sich an diesen orientieren." Dazu gehören insbesondere die Meinungs- und Religionsfreiheit.
Eine weitere Herausforderung ist das Bestimmtheitsgebot im Strafrecht. Entscheidend wäre damit eine klare Abgrenzung, wo eine konservative Auslegung einer Religion endet und wo eine verfassungsfeindliche Ideologie beginnt.