Seit Jahresbeginn gelten beim AMS deutlich strengere Regeln: Wer Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht, darf nur noch in bestimmten Ausnahmefällen geringfügig dazuverdienen. Jetzt zeigt sich, was die Reform am Arbeitsmarkt bewirkt.
Ende November 2025 bezogen 332.888 Menschen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. 27.631 von ihnen hatten gleichzeitig einen geringfügigen Job. Sie durften demnach bis zu 551,10 Euro brutto pro Monat zum AMS-Geld dazuverdienen.
Sechs Monate später waren laut einer Übersicht des AMS rund 10.300 dieser Personen voll versicherungspflichtig beschäftigt. Das waren rund 1.200 mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Knapp 4.000 wechselten beim selben Unternehmen von der geringfügigen in eine vollversicherte Beschäftigung.
AMS-Chef Johannes Kopf sieht darin einen ersten positiven Effekt. "Dass bis Ende Mai 2026 um rund 1.200 Personen mit geringfügigem Zuverdienst mehr in eine vollversicherte Beschäftigung gewechselt sind als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, davon rund 650 mehr beim selben Dienstgeber, ist als erster merkbarer Erfolg der Reform zu werten."
Doch die Zahlen haben auch eine andere Seite. Bis Ende Mai fiel bei rund 17.700 Menschen die geringfügige Beschäftigung weg. Der zusätzliche Rückgang gegenüber dem Vorjahr betraf rund 3.400 Personen. Nur gut ein Drittel dieses Zuwachses wechselte in ein vollversichertes Dienstverhältnis. Knapp zwei Drittel blieben arbeitslos – allerdings nun ohne zusätzlichen geringfügigen Verdienst.
Die Verschärfung ist auch beim Anteil der AMS-Bezieher mit Nebenjob deutlich sichtbar. Von Jänner bis Mai 2026 waren im Schnitt nur noch 3,1 Prozent gleichzeitig geringfügig beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Minus von 5,9 Prozentpunkten.
Nach dem Auslaufen weiterer Übergangsregeln Anfang Juli sank der Anteil laut AMS sogar auf 2,3 Prozent.
Vor der Reform nutzten rund zehn Prozent der AMS-Kunden die Möglichkeit des geringfügigen Zuverdienstes. Fachleute verwiesen allerdings auch auf Vorteile: Arbeitslose könnten dadurch den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechterhalten und ihre Chancen auf einen späteren Einstieg in eine reguläre Beschäftigung verbessern.
Besonders häufig waren die geringfügigen Jobs zuvor im Tourismus, bei wirtschaftlichen Dienstleistungen und im Handel zu finden.
Ob die Reform ihr eigentliches Ziel erreicht, ist allerdings noch offen. Dabei geht es vor allem darum, ob Arbeitslose durch die neuen Regeln tatsächlich schneller wieder dauerhaft einen Job finden.
"Ob das Hauptziel der Reform erreicht wurde, nämlich eine spürbare Verkürzung der Verweildauer in Arbeitslosigkeit, können wir noch nicht beurteilen", sagt Kopf. Klarheit soll es erst 2027 geben.
Die bisherige Bilanz fällt damit gemischt aus: Mehr Menschen schaffen den Sprung in eine vollversicherte Beschäftigung. Gleichzeitig verlieren viele ihren Zuverdienst, ohne deshalb einen neuen Job zu bekommen.
Die mit Anfang 2026 in Kraft getretene Reform sieht jedenfalls Ausnahmen vor, in denen Arbeitslose weiterhin geringfügig zum AMS-Geld dazuverdienen dürfen. Das betrifft Langzeitarbeitslose, Menschen ab 50 Jahren, Personen mit Behinderungen sowie Teilnehmer an längeren AMS-Schulungen – außerdem Personen, die bereits vor ihrer Arbeitslosigkeit neben ihrem Hauptberuf geringfügig beschäftigt waren.