Es waren mehrere Medienberichte über Postenbesetzungen im Sozialministerium von Korinna Schumann (SPÖ), die der Ressortchefin Vorwürfe des Postenschachers rund um ihre Kabinettsmitarbeiter eingebracht haben. Die FPÖ hat diese Vorwürfe aufgegriffen und eine parlamentarische Anfrage an Schumann gestellt.
"Berichtet wird über tiefgreifende Umstrukturierungen sowie über die Besetzung von anspruchsvollen Spitzenfunktionen und strategisch bedeutsamen Leitungsstellen im Ressort durch vormalige Kabinettsmitarbeiter, wobei erhebliche Zweifel an deren fachlicher Qualifikation und der Transparenz der Auswahlverfahren laut geäußert werden", schreibt der freiheitliche Generalsekretär Michael Schnedlitz in der Anfrage.
Und weiter: "Die Steuerzahler haben ein unverzichtbares Recht auf restlose Transparenz hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Gelder und der Einhaltung aller gesetzlichen Objektivitätskriterien bei Postenbesetzungen." Daher hat Schnedlitz 15 Fragen formuliert. Die hat Schumann jetzt beantwortet.
Insgesamt seien im ersten Halbjahr 2026 vier Mitarbeiterinnen ihres Kabinetts in Funktionen im Ministerium gewechselt. Und zwar in gar nicht so schlechte: Eine Person bekam die Leitung der Sektion für Humanmedizinrecht, zwei wurden Leiter von Unterabteilungen in den Bereichen "Europäische, internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen" sowie Arbeitsmarkt, eine Mitarbeiterin kehrte als Referentin in die Abteilung Sozialversicherung zurück.
"Alle vier Mitarbeiterinnen haben unbefristete Dienstverträge gemäß den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948. Die Einstufungen erfolgten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bewertung der Arbeitsplätze", hält Schumann in der Antwort fest.
Sie betont, die Personalpolitik in ihrem Ministerium erfolge "in transparenter Weise und ausnahmslos nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben". "Die einschlägigen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989, werden in sämtlichen Ausschreibungsverfahren stets eingehalten."
Für die Besetzung der Leitungsfunktionen müsse eine Begutachtungskommission ein Gutachten erstellen. In dieser Kommission sitzen je ein Vertreter der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GöD) und des zuständigen Zentralausschusses. Sie beurteilt, welche Personen in höchstem, in hohem und in geringerem Ausmaß geeignet sind.
Übrigens: Externe Personalberater waren laut Ministerin Schumann in die Ausschreibungsverfahren nicht eingebunden.