Es sind insgesamt 41 Fragen, die der grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner an Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat. Und die haben es in sich.
Schon die Begründung seiner parlamentarischen Anfrage liest sich wie eine Anklage. Sie dreht sich um Umstrukturierungen und Postenbesetzungen in Schumanns Ministerium. Konkret im Fokus seines Interesses: die neu geschaffene Sektion X und die Besetzung der Leitung der Sektion VI.
Die Sektion X umfasst die Themen "Gesundheitssystem und Digitalisierung des Gesundheitswesens". Die Sektion VI ("Humanrecht") wiederum umfasst zentrale rechtliche Agenden des Gesundheitswesens. Die Palette reicht von Gesundheitsberufen über Arzneimittel- und Medizinprodukterecht bis hin zu Suchtmittel- und Tabakregelungen sowie Budget- und Förderfragen.
Und genau da hakt Schallmeiner mit seiner Anfrage ein: "Die Sektion VI stellt einen fachlich hochspezialisierten und strategisch bedeutsamen Bereich dar. Vor diesem Hintergrund wirft es Fragen auf, dass eine Person aus dem Kabinett der Bundesministerin zur Leitung dieser Sektion bestellt wurde, deren fachlicher Schwerpunkt nicht unmittelbar in diesen spezifischen Aufgabenfeldern verortet ist, während gleichzeitig im Ressort Personen mit einschlägiger fachlicher Expertise sowie konkreter Leitungserfahrung in genau diesem Bereich tätig waren bzw. die Funktion bereits interimistisch ausgeübt haben."
Für den grünen Gesundheitssprecher ist es gerade in einem sensiblen Bereich wie dem Gesundheitsrecht von "zentraler Bedeutung, dass Führungsfunktionen nach klaren, objektiven und transparent nachvollziehbaren Kriterien besetzt werden". Vor diesem Hintergrund nennt er die Grundlage für personelle Entscheidungen Schumanns "fachlich und strategisch nicht in allen Punkten nachvollziehbar".
Zudem ließen mediale Berichterstattung und Rückmeldungen aus dem Ressort "Zweifel an der Transparenz der Entscheidungsprozesse aufkommen". Diese will Schallmeiner mit der Anfrage ausräumen. Denn es gelte, das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Sachlichkeit staatlicher Entscheidungen zu gewährleisten.
Die parlamentarische Anfrage umfasst insgesamt neun Unterpunkte. "Heute" hat eine Auswahl der spannendsten Fragen daraus:
Schallmeiner will unter anderem wissen, für welche neu zu besetzenden Führungspositionen ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt wurde, ob es standardisierte Hearings gab und welche formalen Kriterien bei der Auswahl der Bewerber angewendet wurden. Spannend ist auch die Frage 9: "In wie vielen Fällen wurde die letztlich bestellte Person nicht als bestgeeignete Person gereiht?"
In Sachen Ausschreibungen interessiert den Grünen, ob diese dem Ausschreibungsgesetz entsprachen, besonders was die konkrete Definition der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten betraf.
Im Fall der Sektion VI fragt Schallmeiner, wer den Vorsitz in der Begutachtungskommission für die Besetzung der Leitung geführt hat und ob es im Zuge des Verfahrens Kontakte zwischen Mitgliedern des Kabinetts und Mitgliedern der Begutachtungskommission gab.
Auch hier hakt der Nationalratsabgeordnete nach, ob im Zuge des Auswahlverfahrens Hearings oder Bewerbungsgespräche durchgeführt wurden und ob sachverständige Personen zur Beurteilung der Bewerber beigezogen wurden. Interessant dürfte Schumanns Antwort werden, wie viele Bewerber nur als "geeignet" und wie viele als "in höchstem Ausmaß geeignet" eingestuft wurden.
Dann geht Schallmeiner auf das Kabinettsmitglied ein, dass später tatsächlich mit der Sektionsleitung beauftragt wurde. Er fragt nach der "konkreten fachlichen Erfahrung in den Bereichen Gesundheitsberufe, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Krankenanstaltenrecht, Suchtmittel- und Tabakrecht sowie Budget- und Förderwesen". Frage 30 lautet: "Welche der Bewerber verfügten über einschlägige Leitungserfahrung innerhalb der Sektion VI bzw. deren Aufgabenbereichen?"
Einer der spannendsten Punkte: "Kabinett – Bestellung – Interessenkonflikte". Hier fragt Schallmeiner konkret, ob die für die Leitung der Sektion VI bestellte Person vor ihrer Bestellung im Kabinett der Ministerin gearbeitet hat und welche Maßnahmen gesetzt wurden, um sicherzustellen, dass ein solcher Wechsel keine Einflussnahme auf das Auswahlverfahren begründet. Zudem will er wissen ob geprüft wurde, ob ein potenzieller Interessenkonflikt vorliegt.
In der Causa Sektion X ist das Hauptinteresse Schallmeiners, welche fachliche Begründung für die Kompetenzverlagerungen vorlag und welche Kompetenzen aus der Sektion VII ("Öffentliche Gesundheit") abgezogen wurden.
Den Abschluss der Anfrage bilden zwei Fragen, deren Beantwortung durch Schumann ebenfalls spannend werden dürfte: "Wie stellt das Ministerium sicher, dass bei Führungsbesetzungen ausschließlich fachliche Kriterien maßgeblich sind?" Und: "Wie wird dokumentiert, dass politische Naheverhältnisse keine Rolle spielen?"
In spätestens zwei Monaten sollten wir die Antworten auf all diese Fragen haben. Denn so lange hat Gesundheitsministerin Schumann maximal Zeit für ihre Beantwortung.
Aus dem Ministerium heißt es bereits jetzt gegenüber "Heute", die Funktionen seien selbstverständlich ausgeschrieben worden. Es habe Hearings und eine Auswahlkommission gegeben. Die betreffenden Personen seien ausgewiesene Experten mit langjähriger Erfahrung.