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Bundesverwaltungsgericht mit Abschiebungen überfordert

Im Fall der getöteten 13-Jährigen will sich das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr am "Pingpong der Schuldzuweisungen" beteiligen.

Amra Duric
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Bundesverwaltungsgericht
Bundesverwaltungsgericht
Stanislav Kogiku / picturedesk.com

Das Innenministerium hatte sich im Fall der getöteten Leonie darüber beschwert, dass die zwei Verdächtigen, trotz mehreren Vorstrafen, nicht abgeschoben werden konnten, weil das BVwG jahrelang nicht über die Beschwerde gegen die Abschiebung entschieden habe. Die 13-Jährige soll von den vorbestraften Afghanen missbraucht und getötet worden sein. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte heute, Montag, gegenüber der APA, dass man um eine "Versachlichung" bemüht sei und deshalb nicht beabsichtige, Verfahren über die Medien zu führen.

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    Nachbarn aus dem Gemeindebau des Verdächtigen - die versiegelte Wohnungstüre
    Nachbarn aus dem Gemeindebau des Verdächtigen - die versiegelte Wohnungstüre
    Denise Auer

    200 Richter für 40.000 Verfahren

    Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asly, welches dem Innenministerium unterstellt ist, wies in einer Aussendung die "irreführenden Behauptungen" zurück, dass man im Fall der beschuldigten Afghanen die Möglichkeit der "Aberkennung der aufschiebenden Wirkung" gehabt habe oder die Gerichtsentscheidung über die Beschwerde gegen die Abschiebung hätte beschleunigen könne. Das Bundesverwaltungsgericht wäre gesetzlich zu einer Entscheidung binnen drei Monaten verpflichtet gewesen.

    "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den Verfahrensrückstand abzubauen."

    Das Bundesverwaltungsgericht bestreitet die Verzögerungen prinzipiell nicht, jedoch sei man mit einem Überhang an Verfahren überfordert. Deswegen könnten auch nicht alle Fälle fristgerecht entschieden werden. Die rund 200 Richter und Richterinnen würden jährlich zwischen 25.000 und 27.000 Entscheidungen treffen. Der Höchststand seien 2019 rund 40.000 Verfahren gewesen, etwa 80 Prozent davon seien Asylverfahren. "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den Verfahrensrückstand abzubauen", erklärte ein Sprecher.