"Heute Morgen um 7.35 Uhr ist der Bischof von Rom, Franziskus, in das Haus des Vaters zurückgekehrt", teilte der Vatikan am Ostermontag mit. Papst Franziskus ist im Alter von 88 Jahren verstorben – nur einen Tag zuvor hatte er noch vor Zehntausenden Gläubigen auf dem Petersplatz den feierlichen Segen Urbi et Orbi gespendet. Mehr als ein Jahrzehnt lang führte er als Oberhaupt der katholischen Kirche über 1,4 Milliarden Gläubige weltweit – als Papst, Bischof von Rom und Staatsoberhaupt des Vatikans. Wie geht es jetzt weiter?
Mit seinem Tod beginnt für die katholische Weltkirche die Zeit der Sedisvakanz – der "leere Stuhl". So wird die Phase zwischen dem Tod oder Rücktritt eines Papstes und der Wahl seines Nachfolgers bezeichnet.
Nach der offiziellen Feststellung des Todes durch den Camerlengo, den päpstlichen Kämmerer, wird der Fischerring, das persönliche Siegel des Papstes, symbolisch zerstört. Ab diesem Zeitpunkt ist der Camerlengo – derzeit der irische Kardinal Kevin Farrell – für die Verwaltung der päpstlichen Besitztümer verantwortlich. Nach dem Tod beginnt die Novemdiale, eine neuntägige Trauerzeit, in der der Leichnam des verstorbenen Pontifex im Petersdom aufgebahrt wird.
Der Papst wird gemäß dem Kirchengesetz zwischen dem vierten und sechsten Tag nach dem Tod beigesetzt. Schon zu Lebzeiten hat Papst Franziskus genaue Anweisungen erteilt, wie seine Beisetzung aussehen soll. Diese wird in der Basilika Santa Maria Maggiore und nicht in der Peterskirche stattfinden. Es werden Staatschefs aus der ganzen Welt erwartet. Zuvor wird sein Leichnam, auch nicht wie bei seinen Vorgängern, frei liegend sichtbar sein, sondern nur in einem hölzernen Sarg.
Nach 15 bis 20 Tagen beginnt das Konklave – die feierliche und geheime Papstwahl in der Sixtinischen Kapelle. Für diese reisen Kardinäle aus aller Welt an. Stimmberechtigt sind alle Kardinäle unter 80 Jahren – insgesamt sind es 136 – dazu gehören auch die Schweizer Kurt Koch und Emil Paul Tscherrig. In strenger Abgeschiedenheit kommen sie täglich zusammen und geben in geheimer Abstimmung ihre Stimme ab, indem sie den Namen ihres Wunschkandidaten auf einen Zettel mit der Aufschrift "Eligo in Summum Pontificem" (deutsch: "wähle ich zum Papst") schreiben.
Das Eingeschlossensein soll die Kardinäle vor Einflüssen von außen schützen und eine möglichst schnelle Einigung ermöglichen. Zu Beginn der Versammlung verpflichten sie sich zu absoluter Geheimhaltung – Höchststrafe für den Bruch des Eids ist die Exkommunikation. Auch Telefon, Fernsehen, Zeitungen oder Internet sind den Wahlberechtigten nicht erlaubt.
Nach mehreren Wahlgängen – in denen anfangs eine Zweidrittel-, später eine absolute Mehrheit nötig ist – und einer Gebetspause nach dem dritten Tag, wird schließlich ein neuer Papst gewählt.
Nach jedem Wahlgang wird mithilfe von Rauchzeichen bekannt gegeben, ob ein Papst gewählt wurde. Solange schwarzer Rauch aufsteigt, hat noch niemand die benötigte Mehrheit erreicht. Wenn weißer Rauch aus dem Schornstein der Kapelle aufsteigt, weiß die Welt: Habemus papam – wir haben einen Papst.