Österreich legt seinen ersten Entwurf für den nationalen Wiederherstellungsplan vor. Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) setzt dabei auf freiwillige Maßnahmen und fordert ausreichend Geld aus Brüssel – Grünen-Chefin Leonore Gewessler übt scharfe Kritik.
Am 1. September wird der Entwurf an die EU-Kommission übermittelt. Gleichzeitig beginnt eine öffentliche Konsultation. Bis zumindest 15. Oktober 2026 können Interessierte Stellungnahmen, Vorschläge und Anregungen zum vorliegenden Plan abgeben.
Grundlage ist die europäische Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die am 18. August 2024 in Kraft getreten ist und von Österreich umgesetzt werden muss.
Erarbeitet wurde der Entwurf gemeinsam von Bund und Ländern. Beteiligt waren außerdem Interessengruppen, Grundeigentümer, Bewirtschafter, Wissenschaft sowie Vertreter der Zivilgesellschaft.
Totschnig macht gleichzeitig deutlich, dass die Finanzierung für ihn eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung ist.
"Die Wiederherstellungsverordnung ist geltendes EU-Recht – Österreich erfüllt seine Verpflichtungen und übermittelt rechtskonform den Planentwurf. Klar ist aber auch: Bis heute fehlen wesentliche Informationen zur Finanzierung von der EU-Kommission. Ohne eine entsprechende Finanzierung funktioniert die Umsetzung nicht. Für Österreich ist klar: Innerhalb der künftigen EU-Finanzarchitektur müssen ausreichende Mittel für die Wiederherstellungsziele zur Verfügung stehen, ohne dass dies zulasten der GAP-Mittel geht", so Totschnig.
Und weiter: "Ich lasse nicht zu, dass jene, die unsere Natur- und Kulturlandschaft seit Generationen bewirtschaften und pflegen, am Ende die Rechnung für dieses EU-Gesetz bezahlen müssen. Österreich beginnt nicht bei null: Unsere Land- und Forstwirtschaft und Investitionen in die Wasserwirtschaft leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt. Diesen österreichischen Weg wollen wir fortsetzen – mit ausreichenden EU-Mitteln, Freiwilligkeit und gezielten Anreizen statt Bevormundung. Wiederherstellung gelingt nur praxistauglich, regional abgestimmt und gemeinsam mit den Betroffenen."
Der vorliegende Entwurf greift auf zahlreiche bereits bestehende Maßnahmen zurück. Die Umsetzung soll dabei auf Freiwilligkeit beruhen.
In der Landwirtschaft spielt unter anderem das Agrarumweltprogramm ÖPUL eine Rolle. Darüber werden bereits bäuerlicher Naturschutz, Zwischenfruchtanbau, Bergmähder, Almen sowie artenreiche Wiesen und Weideflächen freiwillig unterstützt.
Auch Landschaftselemente wie Hecken, Bäume, Büsche und Blühstreifen sind vorgesehen. Sie sollen unter anderem Lebensräume für Bestäuber und andere Arten schaffen, die Strukturvielfalt erhöhen sowie Wind- und Wassererosion reduzieren.
In den Wäldern soll unter anderem der Umbau zu standortgerechten Mischbeständen vorangetrieben werden. Weitere Maßnahmen betreffen Naturverjüngung, Mischbaumarten, strukturreiche Wälder sowie den Erhalt von Habitatbäumen, alten Bäumen und Totholz. Dadurch sollen die Wälder ökologisch vielfältiger und widerstandsfähiger gegen Trockenheit, Stürme und andere klimabedingte Belastungen werden.
Bei Flüssen und Auen sollen natürliche Gewässerfunktionen wiederhergestellt werden. Nicht mehr benötigte Querbauwerke sollen verschwinden und frühere Überflutungsflächen wieder stärker mit Flüssen verbunden werden.
Für mögliche Flächen wurde bereits eine Karte veröffentlicht. Laut Ministerium haben zahlreiche Grundeigentümer Interesse daran gezeigt, Grundstücke für entsprechende Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Bei Mooren und Feuchtgebieten steht wiederum der Wasserhaushalt im Mittelpunkt. Diese Ökosysteme können große Wassermengen speichern und damit einen Beitrag zu Biodiversität, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel leisten.
Für Grünen-Klubobfrau Leonore Gewessler geht der Entwurf allerdings nicht weit genug. Sie wirft Totschnig vor, auf unverbindliche Maßnahmen statt auf klare Vorgaben zu setzen.
"Totschnig macht aus der Renaturierung ein Programm nach dem Prinzip Hoffnung. Aber Hochwasser, Hitze und Dürre warten nicht darauf, ob sich irgendwann irgendjemand zuständig fühlt. Wer unsere Flüsse, Wälder, Moore und Böden schützen will, muss sagen, was getan wird, bis wann und wer dafür zuständig ist. Genau das fehlt", sagt Gewessler.
Die Auswirkungen der Renaturierung seien aus ihrer Sicht unmittelbar für die Bevölkerung relevant: "Es geht darum, ob bei Starkregen der Keller vollläuft, ob unsere Felder eine Dürre überstehen und ob unsere Gemeinden im Sommer noch lebenswert bleiben. Naturschutz ist Menschenschutz. Totschnigs Prinzip 'Die anderen werden’s schon richten' schützt keinen Keller vor Hochwasser und keinen Acker vor Dürre."
Gewessler zieht dabei auch einen Vergleich mit dem Klimagesetz und wirft der Regierung fehlende Verbindlichkeit vor.
"Erst ein Klimagesetz ohne ausreichende Maßnahmen und Konsequenzen, jetzt Renaturierung ohne Verbindlichkeit. Diese Regierung schreibt Ziele auf Papier und drückt sich vor den Entscheidungen, die notwendig wären, um sie auch zu erreichen. Das ist fahrlässig. So schützt man weder das Klima noch unsere Natur."
Der vorliegende Entwurf ist noch nicht die endgültige Fassung. Nach der Übermittlung nach Brüssel werden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Konsultation fachlich geprüft und sollen, soweit möglich, in die weitere Ausarbeitung einfließen. Der finale österreichische Wiederherstellungsplan soll bis September 2027 übermittelt werden.