NS- und islamistische Codes

Die ganze Liste – diese Nummerntafeln sind verboten

Welche Wunschkennzeichen sind in Österreich verboten? Das wollte die FPÖ von Verkehrsminister Hanke wissen. Der listet gleich 70 Kombinationen auf.
Heute Politik
30.07.2025, 10:31
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In Österreich wurden im Zeitraum von 2020 bis 2024 insgesamt 145.336 Wunschkennzeichen genehmigt, die meisten davon mit 28.820 in Niederösterreich. Dabei ist nicht jede Buchstaben- und Ziffernkombination erlaubt. Das zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ durch Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ).

"Lächerliche oder anstößige Kombinationen"

Jedenfalls dürfen Wunschkennzeichen keine "lächerliche oder anstößige Buchstabenkombination oder Buchstaben-Ziffernkombination" enthalten oder "in Kombination mit der Behördenbezeichnung (also etwa "W" für Wien, Anm.) eine lächerliche oder anstößige Buchstaben- oder Buchstaben-Ziffernkombination ergeben.

Verkehrsminister führt 70 Beispiele an

Eine vollständige Aufzählung aller verbotenen Wunsch-Kombinationen ist nicht möglich, schreibt Hanke – zählt dann aber beispielhaft 70 Varianten auf, untergliedert in rechtsextreme Codes, islamistische Kombinationen, Buchstabenkombinationen im Zusammenhang mit türkischem Rechtsextremismus, Buchstabenkombinationen im Zusammenhang mit auf Israel bezogenem Antisemitismus oder mit terroristischen Gruppen.

"AH", "NAZI" und "88" verboten

In die erste Kategorie fallen eindeutige Kombis wie etwa "AH" für Adolf Hitler, "NAZI", "88" für Heil Hitler, "18" für Adolf Hitler oder "1933" als Code für die Machtergreifung der NSDAP in Deutschland. Aber auch weniger bekannte Codes listet der Verkehrsminister hier auf. Das sind etwa "FG" für "Führers Geburtstag", "204", "2004" oder "420" für Hitlers Geburtstag (20. April, Anm.), "WAP" für "White Aryan Power". Insider muss man schon sein, um in den Kombinationen "ND" und "OD" die Worte "Niederdonau" und "Oberdonau" zu erkennen.

Antisemitische Anleihen bei den Fußball-Ultras

Verboten ist nicht nur das vor allem aus der Fußball-Ultras-Szene bekannte "ACAB" für "All Cops Are Bastards", sondern auch die Kombination "AJAB" für "All Jews Are Bastards" ("Alle Juden sind Bastarde").

Islamistische Terror-Organisationen

In der Liste der verbotenen islamistischen oder Anti-Israel-Codes finden sich klarer Weise die Buchstabenkombinationen "IS", "ISIS" und "HAMAS". Ebenso nicht zugelassen werden die Buchstabenfolgen "PFLP" ("Volksfront zur Befreiung Palästinas") oder "BDS" (Boycott, Divestment and Sanctions").

Unter türkisch-rechtsextreme Codes fallen wiederum die Wortfolgen "MHP" (Milliyetci Hareket Partisi – Partei der Grauen Wölfe) und "BBP" (islamistische Abspaltung der Grauen Wölfe).

Wortkombis mit der Ortsbezeichnung

Schließlich gibt es noch jene Wunsch-Kennzeichen, die unter Einbeziehung der Behördenbezeichnung als "anstößig" qualifiziert werden. Das sind beispielsweise die Kombinationen "I-S", "KU-KLUX", "K-Z", "S-S", "HA-MAS" sowie "W-AY218" ("Way to Adolf Hitler") und "W-AY418" ("Way for Adolf Hitler").

Kraftfahrbehörde beurteilt Anstößigkeit

Hanke hält in der Beantwortung fest: "Diese Auflistung ist nicht taxativ, also nicht abschließend, daher kann es auch andere anstößige Buchstabenkombinationen oder Buchstaben-Ziffernkombinationen für sich allein oder in Kombination mit der Behördenbezeichnung geben. Die Anstößigkeit ist von der zuständigen Kraftfahrbehörde zu beurteilen."

Experten halfen bei Erstellung der Liste

An der Erstellung der Liste der rechtsextremen Codes haben übrigens das Mauthausen Komitee Österreich, das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes sowie der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus mitgewirkt. "Ohne finanzielle Abgeltung", wie der Verkehrsminister betont.

Fast 30 Millionen Euro Einnahmen für Bund und Länder

Eines ist fix: Wunschkennzeichen sind jedenfalls ein Geschäft fürs Budget. So flossen zwischen 2020 und 2024 mehr als 29 Millionen Euro in die klammen Kassen von Bund und Ländern. Dieses Geld ist zweckgewidmet "insbesondere für die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr zu verwenden". Die Einnahmen werden im Verhältnis 40 Prozent Bund zu 60 Prozent Bundesländer aufgeteilt.

{title && {title} } pol, {title && {title} } 30.07.2025, 10:31
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