Im Fall um Günther Paal alias Gunkl sorgt ein juristischer Unterschied für Aufmerksamkeit: Während dem Kabarettisten laut der noch nicht rechtskräftigen Anklage sechs Monate bis fünf Jahre Haft drohen, liegt der Strafrahmen für die beiden ebenfalls angeklagten Frauen bei einem bis zehn Jahren.
Paal war im Mai selbst zur Polizei gegangen. Er gestand, ein damals dreijähriges Mädchen missbraucht zu haben. Angeklagt ist er wegen der "Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person".
Daneben geht es um Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger. Auf beschlagnahmten Datenträgern soll Paal "zumindest 960 Bilddateien und 19 Videodateien sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials mündiger und unmündiger Minderjähriger" gespeichert haben.
Die Mutter und die Großmutter des Kindes sollen Paal laut Anklage über einen längeren Zeitraum erpresst haben. Rund 150.000 Euro soll der Künstler bereits bezahlt haben. Bevor eine weitere hohe Summe übergeben wurde, erstattete er Selbstanzeige und zeigte die Frauen wegen Erpressung an.
Gegen die beiden Frauen richtet sich der Vorwurf der schweren Erpressung. Genau darin liegt der Grund für den höheren Strafrahmen.
Strafrechtsexperte Alois Birklbauer erklärt gegenüber dem KURIER: "Es gibt im Strafrecht das Delikt des sexuellen Missbrauchs und des schweren sexuellen Missbrauchs, ebenso Erpressung und schwere Erpressung."
Paal wird in diesem Verfahren kein schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen. "Dazu müsste eine Form des Beischlafs oder der Penetration des Missbrauchsopfers vorliegen", erklärt Birklbauer der Tageszeitung. Das Berühren von Geschlechtsorganen alleine reiche juristisch nicht aus, um einen schweren Missbrauch anzuklagen.
Bei den Frauen lautet der Vorwurf hingegen auf schwere Erpressung. Sie sollen Paal über einen längeren Zeitraum unter Druck gesetzt haben. "Hier geht es auch um eine massive Verletzung der persönlichen Freiheit", sagt Birklbauer zum KURIER. Er verweist zudem auf die Gewerbsmäßigkeit einer Erpressung als möglichen Grund für den höheren Strafrahmen.
Für Paal könnte seine Selbstanzeige bei der Strafbemessung eine Rolle spielen. Nach Einschätzung Birklbauers ist dabei nicht entscheidend, aus welchem Motiv heraus das Geständnis erfolgte.
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"Die Justiz ist sehr großzügig beim Einräumen eines Geständnisses als Milderungsgrund", wird der Strafrechtsexperte in der Tageszeitung zitiert. Das gelte auch für die beiden Frauen, sollten sie gestehen.
Auch die bereits geflossenen rund 150.000 Euro könnten noch Thema werden. Paal könnte sich als Privatbeteiligter dem Verfahren gegen die Frauen anschließen. Eine freiwillige Rückzahlung könnte wiederum bei den Frauen als Wiedergutmachung berücksichtigt werden.
Auch Paal könnte nach Ansicht des Experten noch einen weiteren Milderungsgrund schaffen, indem er dem heute fünfjährigen Mädchen freiwillig eine Entschädigung zahlt. "Schadenswiedergutmachung ist weiter strafmildernd", stellt der Experte im KURIER klar.
Birklbauer hält die bestehenden Strafrahmen grundsätzlich für ausreichend. Bei besonders schweren Missbrauchsfällen könne das mögliche Strafausmaß bis zu 15 Jahre betragen, etwa wenn eine schwere Körperverletzung die Folge ist. Dazu könnten auch posttraumatische Störungen zählen.
Ob die beiden Frauen allein deshalb strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnten, weil sie vom Missbrauch gewusst, ihn aber nicht angezeigt haben, beantwortet Birklbauer im KURIER so: "Wenn keine weitere Gefährdung des Opfers bestanden hat, nicht".
Die Anklage gegen Günther Paal und die beiden Frauen ist noch nicht rechtskräftig. Einen Termin für den Prozess gibt es daher noch nicht. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.