Aller guten Dinge sind zwei – oder auch nicht. Wie schon einst Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache 2018 will Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) wieder ein gesetzliches Kopftuchverbot für Mädchen schaffen (2020 wurde es vom VfGH wieder gekippt).
"Das Kinderkopftuchverbot ist mir wichtig, weil ein Kopftuch bei unter 14-jährigen Mädchen für mich ein Zeichen von Unterdrückung ist", sagt die Ministerin in einem Interview mit der "Krone". Jedes Mädchen in Österreich solle "alle Möglichkeiten unserer freier, westlichen Gesellschaft nutzen können".
Neben dem Verbot will die Regierung auch auf Begleitmaßnahmen setzen – etwa Gespräche mit Schulpsychologie, Kinder- und Jugendhilfe und Maßnahmen gegen Sittenwächter. "Wir müssen Mädchen bestärken, Gleichaltrige sensibilisieren und Eltern einbeziehen. Für mich steht das Kindeswohl an erster Stelle", so Plakolm.
Anders als 2018 soll das Gesetz diesmal verfassungskonform sein, versichert die Ministerin. Man sei im Austausch mit Verfassungsexperten und habe Begleitmaßnahmen integriert. "Der VfGH hat ja nicht gesagt, es dürfe nie wieder ein Kopftuchverbot geben, sondern hat sehr genau begründet, warum das Gesetz 2020 gekippt wurde. Ich werde keinen Gesetzesvorschlag liefern, der mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit wieder vom VfGH gekippt wird", erklärt sie. "Aber ich bin der vollen Überzeugung: Wir brauchen das Kopftuchverbot."
Aus dem Grund habe man Begleitmaßnahmen gesetzt: "Integration heißt, Teil der Gesellschaft zu werden – und dazu gehört auch, Frauen und Mütter in den Arbeitsmarkt zu holen und ihnen unsere Lebensweise näherzubringen", betont die VP-Ministerin.