Ein tödliches Treffen auf einem Parkplatz in Maria Alm hat nun ein juristisches Nachspiel: Ein Geschworenengericht in Salzburg verurteilte am Donnerstag den Ex-Freund einer 34-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft.
Der inzwischen 33-jährige Ungar gestand, die Frau am 3. Mai 2025 kurz nach Mitternacht mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Vor Gericht erklärte er: "Ich hatte das Gefühl, dass ich das tun muss." Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger kündigte Strafberufung an.
Die 34-Jährige aus Thüringen und der Angeklagte hatten sich im Februar 2024 im Pinzgau kennengelernt, beide arbeiteten in der Gastronomie. Die Beziehung wurde im Herbst 2024 von der Frau beendet. Weil noch persönliche Gegenstände auszutauschen waren, wurde für Anfang Mai 2025 ein Treffen auf einem Parkplatz in Maria Alm vereinbart.
Beide erschienen mit ihren Autos. Eine Freundin des Opfers war ebenfalls dabei, blieb aber im Wagen sitzen. Nach dem Austausch der Sachen und einer Verabschiedung gab der Mann den tödlichen Schuss ab.
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Der Staatsanwalt sagte dazu: "Der Mann ist offenkundig mit dem Plan gekommen, sie nicht aus seinem Leben gehen zu lassen, sondern das Leben seiner Freundin zu beenden."
Vor Gericht schilderte der Ungar: "Ich weiß nicht mehr, was ich gesagt habe, ich weiß noch, dass ich abgedrückt habe. Das hätte nicht passieren dürfen. Ich bereue es." Er versuchte, seine Tat damit zu erklären, dass ihm plötzlich der Gedanke gekommen sei, er müsse sich schützen.
Die Tatwaffe war eine behördlich registrierte Langwaffe, für die die Waffenbesitzkarte im Jahr 2025 ausgestellt worden war. Der Angeklagte sagte: "Die Waffe habe ich zum Selbstschutz gekauft. Ich hatte in der Vergangenheit mit schlechten Menschen zu tun."
Zu einem Streit kam es laut Staatsanwaltschaft nicht. Die 34-Jährige hatte jedoch vor dem Treffen eine Audioaufnahme auf ihrem Handy aktiviert. Diese wurde im Gerichtssaal abgespielt.
Der Angeklagte fragte auf Englisch: "Alles gut bei dir?" und "Wirklich?". Nach dem Abschied sagte er sinngemäß: "Warte noch kurz", worauf die Frau mit "warum" reagierte. Danach fiel ein schwer verständlicher Satz, in dem das Wort "stupid" vorkam.
Nach der Tat flüchtete der Mann mit einem Mietwagen nach München und reiste weiter in die Niederlande. Fünf Tage später wurde er beim Verlassen eines Supermarkts in Utrecht festgenommen. Im August erfolgte die Auslieferung nach Österreich, die Tatwaffe wurde sichergestellt.
Ein psychiatrisches Gutachten ergab laut Sachverständiger, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Es sei weder eine Geisteskrankheit noch eine Persönlichkeitsstörung festgestellt worden. Gleichzeitig habe es Hinweise gegeben, dass "sehr viel Planung dahinter gestanden sein muss und es nicht eine impulsgesteuerte Reaktion war".
Im Zuge der Ermittlungen wurde bekannt, dass das Opfer den Mann bereits 2024 wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung angezeigt hatte. Er soll sich Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft und einen Adventkranz beschädigt haben. In einer Nachricht schrieb er damals: "Ich kann dir versprechen, dass ich dein Leben zum Albtraum machen werde".
Das Verfahren wurde jedoch im Jänner 2025 eingestellt, da keine gefährliche Drohung im strafrechtlichen Sinn vorgelegen habe und die Sachbeschädigung nicht nachweisbar gewesen sei.
Das Urteil gegen den 33-Jährigen ist nicht rechtskräftig.