Erste Details durchgesickert

Neue Sozialhilfe-Regeln bringen drastische Kürzungen

Kinderzuschläge und Leistungen für Erwachsene sollen neu geregelt werden. Nun sind erste Details zur neuen Sozialhilfe durchgesickert.
20.10.2026, 17:11
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Bei der geplanten Reform der Sozialhilfe sollen Kinderzuschläge neu gestaffelt und Leistungen für bestimmte Erwachsene vorübergehend gekürzt werden. Besonders Familien mit fünf oder mehr Kindern könnten dadurch weniger Geld erhalten. Die Regierung will außerdem einheitlichere Regeln für ganz Österreich schaffen.

Nach einem Regierungsgipfel ohne Ergebnis hat sich die Bundesregierung nun laut "Standard" grundsätzlich auf Eckpunkte der Reform verständigt. Am Donnerstag sollen Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) und die Vertreter der neun Bundesländer über das Vorhaben beraten, heißt es im Bericht. Danach könnte das Grundsatzgesetz in die Begutachtung gehen. Noch sind Änderungen möglich.

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Weniger Geld für Kinder in Großfamilien

Derzeit unterscheiden sich die Kinderzuschläge je nach Bundesland deutlich. Wien zahlt laut dem Bericht 332 Euro pro Kind und Monat. In Ober- und Niederösterreich sinken die Beträge mit jedem weiteren Kind. Für das erste Kind sind dort 307,47 Euro vorgesehen, für das zweite 245,98 Euro und für das dritte 184,48 Euro. Ab dem fünften Kind sind es 147,60 Euro.

Das geplante Modell soll sich an dieser Staffelung orientieren. Für das erste Kind wäre ein Zuschlag von rund 307 Euro die Obergrenze. Für das zweite bis vierte Kind könnten die Bundesländer höhere Beträge festlegen, maximal ebenfalls rund 307 Euro pro Kind. Ab dem fünften Kind wären österreichweit nur noch knapp 148 Euro vorgesehen.

Damit würden vor allem kinderreiche Familien in Wien Einbußen hinnehmen müssen, falls das Modell wie beschrieben umgesetzt wird. Laut "Standard" haben in Wien neun Prozent der Sozialhilfe-Haushalte mehr als vier Kinder.

Neue Regeln für Erwachsene geplant

Auch für Erwachsene sind Änderungen vorgesehen. Arbeitsfähige Personen, die bestimmte Voraussetzungen für die gesellschaftliche und berufliche Integration noch nicht erfüllen, sollen zunächst eine geringere Leistung bekommen. Für Alleinstehende wären laut den derzeit bekannten Plänen zunächst rund 861 Euro monatlich vorgesehen – etwa 70 Prozent der aktuell genannten Basisleistung von 1.230 Euro.

Nach Absolvierung bestimmter Integrationsmaßnahmen, etwa Deutsch- und Wertekursen, könnte der Betrag auf rund 1.045 Euro steigen. Die volle Leistung soll erst dann gewährt werden, wenn sowohl Bemühungen um gesellschaftliche Integration als auch Schritte in Richtung Erwerbsarbeit erfüllt sind. Eine deutschsprachige Pflichtschule soll dabei als Nachweis bestimmter Integrationsvoraussetzungen gelten können.

Zusätzlich sind Sachleistungen für Kinder im Gespräch. Die Länder könnten dafür rund 60 Euro monatlich bereitstellen. Eine vom Bund finanzierte Teilhabekarte im Wert von 300 Euro pro Jahr ist ebenfalls geplant. Eine Kindergrundsicherung, wie sie die SPÖ vorgeschlagen hat, ist laut dem Bericht nicht Teil des Kompromisses.

Die Regierung will mit der Reform die unterschiedlichen Sozialhilferegeln der Länder vereinheitlichen und stärkere Anreize zur Integration setzen. Ob die geplanten Änderungen in dieser Form kommen, hängt auch von den Gesprächen mit den Bundesländern und dem weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

red, Akt. 20.10.2026, 17:15, 20.10.2026, 17:11
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