Beim Zivildienst stehen umfangreiche Änderungen bevor. Der neue Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine mögliche Verlängerung, verpflichtende Ausbildungen, strengere Strafen und neue Regeln für Kriseneinsätze vor.
Das Reformpaket für Wehr- und Zivildienst geht nun in Begutachtung. Für Zivildiener soll sich dabei zunächst eine freiwillige Möglichkeit ergeben: Ab 1. Jänner 2027 können sie ihren Dienst um zwei Monate verlängern.
Wird der sogenannte "Wehrdienst-Garantie-Mechanismus" ausgelöst, soll die Verlängerung ab dem übernächsten Kalenderjahr verpflichtend werden.
Für die zusätzlichen zwei Monate sind drei Modelle vorgesehen. Der Dienst kann elf Monate ohne Unterbrechung absolviert werden. Alternativ können die zusätzlichen zwei Monate später am Stück in derselben Einrichtung geleistet werden.
Als dritte Möglichkeit sind 400 Stunden ehrenamtliche Ersatzleistung innerhalb von fünf Jahren in derselben Einrichtung vorgesehen. Werden diese Stunden nicht erbracht, müssen die zwei Monate als ordentlicher Zivildienst nachgeholt werden.
Zivildienstministerin Claudia Bauer (ÖVP) betont, dass eine längere Dienstzeit mit zusätzlichen Leistungen verbunden sein müsse:
"Der Zivildienst ist eine tragende Säule unseres Sozial- und Gesundheitssystems. Gerade weil es aufgrund der Demografie künftig weniger Zivildiener geben wird und gleichzeitig der Bedarf steigt, müssen wir ihn fit für die Zukunft machen. Für mich war dabei immer klar: Eine Reform darf nicht einfach nur Monate dranhängen. Wer mehr Zeit für Österreich gibt, soll auch mehr zurückbekommen. Das ermöglichen wir durch bessere Ausbildung und konkrete Qualifikationen, von denen die jungen Männer auch nach ihrem Zivildienst profitieren."
Mit einer Verlängerung soll deshalb auch eine verpflichtende Ausbildung fixer Bestandteil des Zivildienstes werden. Für die verschiedenen Einsatzbereiche sind einheitliche Standards und Mindestdauern geplant.
Einrichtungen, die zusätzlich eine Berufsqualifikation anbieten, sollen bei der Zuweisung von Zivildienern bevorzugt werden. Bereits vorhandene Ausbildungen sollen stärker berücksichtigt und neu erworbene Fähigkeiten dokumentiert werden.
"Junge Männer sollen aus dem Zivildienst neben Lebenserfahrung auch konkrete Qualifikationen für ihren weiteren Weg mitnehmen. Wenn sie mehr Zeit für die Gesellschaft einsetzen, soll diese zusätzliche Zeit ihnen auch beruflich oder für das Ehrenamt etwas bringen."
Neu organisiert werden soll außerdem der außerordentliche Zivildienst. Schon während ihres regulären Dienstes sollen Zivildiener auf Einsätze bei Krisen und Katastrophen vorbereitet werden.
Nach dem Ende des Zivildienstes sollen sie für zwei Jahre einer Einrichtung zugeordnet bleiben. Kommt es in dieser Zeit zu einem Krisenfall, können sie für maximal zwei Monate zum außerordentlichen Zivildienst herangezogen werden.
Der Dienst wäre dann bereits am übernächsten Werktag anzutreten. Erfasste Ausbildungen und Qualifikationen sollen dabei helfen, die Betroffenen entsprechend ihren Fähigkeiten einzusetzen.
Ab 2028 sollen aktive Zivildiener und Zivildienstorganisationen außerdem an einer jährlichen bundesweiten Krisenübung teilnehmen.
Deutlich strenger sollen die Regeln für Freiwilligendienste werden, die als Ersatz für den Zivildienst anerkannt werden können. Die Wehrdienstkommission hatte empfohlen, diese Möglichkeit mit Ausnahme des Gedenkdienstes abzuschaffen.
Ganz gestrichen werden die Freiwilligendienste im Entwurf nicht. Ihre Zahl soll allerdings begrenzt werden. Künftig dürfen sie für höchstens ein Prozent der Stellungspflichtigen eines Jahrgangs als Zivildienstersatz anerkannt werden. Derzeit wären das rund 360 junge Männer pro Jahr.
2025 gab es 663 Anerkennungen, zehn Jahre zuvor waren es 42. Die mögliche Zahl würde damit gegenüber dem vergangenen Jahr nahezu halbiert.
Kommt es zur verpflichtenden Verlängerung des Zivildienstes, soll auch der Freiwilligendienst zwölf Monate bei 40 Wochenstunden beziehungsweise insgesamt 2.000 Stunden dauern. Für die einzelnen Freiwilligendienste werden Kontingente eingeführt. Der Gedenkdienst im Ausland bleibt aufgrund seiner historischen Bedeutung davon ausgenommen.
Auch bei Verstößen sollen die Regeln verschärft werden. Der Strafrahmen wird laut Entwurf an den Wehrdienst angeglichen. Wer seinen Dienst nicht antritt oder diesem fernbleibt, muss künftig auch mit gerichtlichen Freiheitsstrafen rechnen.
Das Sonderwaffenverbot soll zudem auf Schusswaffen der Kategorie C, darunter Büchsen und Flinten, ausgeweitet werden. Gleichzeitig soll die Dauer von 15 auf 20 Jahre steigen.
Weitere Änderungen betreffen die neuerliche Überprüfung der Tauglichkeit, halbtägige Dienstfreistellungen und eine stärkere digitale Abwicklung von Bescheiden, Zuweisungen und anderer Behördenkommunikation.
Die Begutachtung beginnt am Mittwoch (7. Oktober) und läuft fünf Wochen bis zum 12. November. Danach soll der Entwurf fertiggestellt und noch im Dezember in National- und Bundesrat behandelt werden. Als Starttermin für die neuen Regeln ist der 1. Jänner 2027 vorgesehen.
Parallel dazu sollen die Verhandlungen mit FPÖ und Grünen fortgesetzt werden.
"Mit dem Start der Begutachtung liegt jetzt eine konkrete Grundlage für die weiteren Gespräche vor. Mit FPÖ und Grünen gibt es bei einzelnen Punkten unterschiedliche Vorstellungen, bei wesentlichen Zielen aber auch Gemeinsamkeiten. Darauf wollen wir aufbauen und die Gespräche mit beiden Parteien konstruktiv fortsetzen. Auch die Rückmeldungen aus der Begutachtung werden wir genau prüfen. Unser Ziel bleibt eine breite und tragfähige Lösung für die Zukunft von Wehr- und Zivildienst", so Bauer.
"Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Wir brauchen ein starkes Bundesheer mit einer handlungsfähigen Miliz und einen starken Zivildienst", betont Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ). "Diese leben von den Menschen, die Verantwortung für unser Land übernehmen - und die unsere Wertschätzung verdienen. Deshalb machen wir beide Dienste attraktiver, fairer und besser mit Ausbildung und Beruf vereinbar. Gleichzeitig stärken wir die Krisenvorsorge und bekennen uns klar zur immerwährenden Neutralität Österreichs."