Bund, Länder, Gemeinden

Neuer Pakt – wer künftig wie viele Schulden machen darf

Bund, Länder & Gemeinden schlossen neuen Schuldenpakt, der jetzt im Parlament beschlossen wird. Staatssekretärin Eibinger-Miedl erklärt die Details.
Angela Sellner
24.02.2026, 16:11
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Nach monatelangen Verhandlungen haben sich Bund, Länder und Gemeinden im November 2025 auf einen gemeinsamen Budgetpfad für die nächsten Jahre geeinigt. Dieser neue "Österreichische Stabilitätspakt" soll nun am 25. Februar im Nationalrat beschlossen werden.

Schuldenaufteilung

Der Pakt legt fest, wie stark sich Bund, Länder und Gemeinden verschulden dürfen. Ziel ist, durch eine koordinierte Politik übermäßige Defizite künftig zu vermeiden und die staatliche Schuldenquote nachhaltig zu senken. Die Schulden-Aufteilung schaut künftig so aus, dass auf den Bund rund 76 Prozent, auf Länder und Gemeinden 24 % entfallen.

"Der Beschluss des Stabilitätspaktes ist ein Meilenstein in der Konsolidierung des österreichischen Staatshaushaltes", so Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl, die den Stabilitätspakt auf ÖVP-Seite federführend verhandelt hat, zu "Heute". Denn Bund, Länder und Gemeinden ziehen beim Sparen jetzt an einem Strang.

EU-Defizitverfahren "zügig beenden"

Die Budgetsanierung sei eine "gesamtstaatliche Aufgabe": "Mit der Einigung auf den Stabilitätspakt zeigen alle Gebietskörperschaften, dass sie Verantwortung übernehmen und gemeinsam an der Stabilität unseres Landes arbeiten."

Gleichzeitig sende Österreich ein "klares Signal an die EU und die internationalen Finanzmärkte", das Defizitverfahren, das uns Brüssel aufgebrummt hat, "zügig und konsequent zu beenden".

Hintergrund sind die neuen EU-Fiskalregeln. Die bekannten Maastricht-Kriterien gelten nach wie vor: maximal drei Prozent Defizit und höchstens 60 Prozent Schuldenquote gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Neu ist ein flexibler Anpassungspfad – jedes Land bekommt je nach Finanzlage eigene Vorgaben. Der Stabilitätspakt übersetzt diese EU-Regeln nun in konkrete Defizit-Ziele für Bund, Länder und Gemeinden.

Defizitregeln

Kernstück sind klare Defizitregeln in zwei Phasen: Von 2026 bis 2029 gelten jährlich festgelegte Maastricht-Defizite. Ab 2030 wird so aufgeteilt: 76 Prozent der Schulden entfallen auf den Bund (inklusive Sozialversicherung), 24 Prozent auf Länder und Gemeinden. Innerhalb der Länder wird nach Einwohnerzahl verteilt, 20 Prozent des jeweiligen Länderanteils "gehört" den Gemeinden. Wichtig: Wer EU-Sanktionen auslöst, muss sie selbst tragen.

Auch bei der Transparenz wird nachgeschärft. Haushaltsdaten der Länder werden künftig monatlich aufgeschlüsselt veröffentlicht, auch die Gemeinde Wien liefert monatlich Budget-Daten.

Der Pakt tritt mit 31. März 2026 in Kraft – rückwirkend ab 1. Jänner 2024. Für 2025 gilt: Sollte das gesamtstaatliche Defizit-Ziel von maximal minus 4,5 Prozent des BIP verfehlt werden, wird die Abweichung dem Bund zugerechnet.

Für Eibinger-Miedl ist klar: "Mit dem Beschluss des Doppelbudgets im vergangenen Jahr, dem konsequenten Budgetvollzug und mit dem nun beschlossenen Stabilitätspakt als Grundlage können wir die Verhandlungen für das Doppelbudget 2027/28 mit Zuversicht anpacken."

{title && {title} } sea, {title && {title} } Akt. 24.02.2026, 16:37, 24.02.2026, 16:11
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