Neue Wendung in der Causa Norbert Hofer: Im Burgenland könnte der frühere FPÖ-Chef bald seine Immunität verlieren. Die rot-grüne Koalition signalisiert Zustimmung zur Auslieferung.
Konkret geht es um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren. SPÖ-Klubobmann Roland Fürst kündigte am Dienstag an, dass seine Partei der Auslieferung zustimmen werde. Die SPÖ habe im Landtag bisher allen entsprechenden Anträgen stattgegeben und werde diese Linie beibehalten.
Auslöser ist eine Aussage Hofers aus dem Juni 2020. Bei einer Kundgebung der Wiener FPÖ am Viktor-Adler-Markt sagte er damals: "Ich fürchte mich nicht vor Corona, Corona ist nicht gefährlich. Da ist der Koran gefährlicher, meine Lieben, als Corona."
Schon damals wollte die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen aufnehmen, doch der Nationalrat sprach sich einstimmig gegen eine behördliche Verfolgung aus. Begründet wurde dies mit einem Zusammenhang zwischen der Äußerung und Hofers politischer Tätigkeit.
Da Hofer seit knapp einem Jahr nicht mehr dem Nationalrat, sondern dem burgenländischen Landtag angehört, kommt es nun zu einem neuen Anlauf. Dank der SPÖ-Mehrheit im Immunitätsausschuss und der rot-grünen Mehrheit im Landtag könnte die Auslieferung diesmal beschlossen werden.
Fürst argumentierte, man wolle mit der Zustimmung dem Gericht nicht vorgreifen. Diese Praxis gelte auch für eigene Mandatare. Die Grünen sind im Immunitätsausschuss zwar nicht vertreten, kündigten aber an, im Landtag gemeinsam mit dem Koalitionspartner zu stimmen.
Die FPÖ lehnt eine Auslieferung klar ab und spricht von einem Angriff auf die Meinungsfreiheit. Die ÖVP will sich am Donnerstag beraten.
Norbert Hofer selbst zeigte sich vom aktuellen Schritt überrascht. "Für mich war das wie eine Nachricht aus einem alten Leben", sagte er im Gespräch mit der APA. Er betonte, er stelle sich dem Verfahren gerne und teile die frühere Einschätzung des Parlaments, wonach ein Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit bestehe.
Sollte Rot-Grün dennoch seine Auslieferung beschließen, wäre das für ihn gravierend: "Das wäre ein Systembruch, und zwar kein kleiner."
Über die Immunität entscheidet zunächst der Ausschuss am 11. März. Im Landtag soll der Antrag am 26. März behandelt werden. Im Falle einer Verurteilung drohen schlimmstenfalls drei Jahre Haft – es gilt die Unschuldsvermutung.