Der Personalmangel in Österreichs Gefängnissen trifft auch schulpflichtige Jugendliche. Nicht in jeder Justizanstalt ist derzeit sichergestellt, dass junge Häftlinge entsprechend unterrichtet oder ausgebildet werden können. Betroffen ist auch jene 14-Jährige, die wegen des tödlichen Angriffs auf eine 64-Jährige am Wiener Friedhof Baumgarten rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt wurde.
Das Mädchen wurde zusätzlich in ein Forensisch-Therapeutisches Zentrum (FTZ) eingewiesen. In solchen Einrichtungen übernehmen entweder Lehrer der jeweiligen Bildungsdirektion den Unterricht oder Lehrkräfte, die über Werkverträge beschäftigt werden. Aktuell stehen dort allerdings keine Lehrer zur Verfügung.
Nach Angaben des Justizministeriums kann die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich auch durch eine entsprechende Betreuung durch Sozialpädagogen erfüllt werden.
Im konkreten Fall steht Unterricht derzeit allerdings noch nicht im Vordergrund. Dem Vernehmen nach befindet sich die 14-Jährige in einem psychischen Zustand, der zunächst eine Stabilisierung notwendig macht. Erst danach stellt sich die Frage nach einer schulischen Ausbildung.
Unabhängig von diesem Fall räumt das Justizministerium ein, dass ausgebildete Lehrer für einen geeigneten Unterricht die beste Lösung darstellen.
Für die Justizanstalt Schwarzau wird derzeit nach einer Alternative gesucht. "Für den Standort Schwarzau wird derzeit aufgrund eines Langzeitkrankenstands an einer Kooperation mit einer externen Lehrkraft auf Werkvertragsbasis gearbeitet", erklärt ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der APA.
Die Volksanwaltschaft hat sich zuletzt in einem amtswegigen Prüfverfahren mit den Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten minderjähriger Häftlinge beschäftigt.
Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP), die für den Strafvollzug zuständig ist, zeichnet dabei ein kritisches Bild: "Unseres Wissens gab es im vorigen Schuljahr einige Justizanstalten, wo es für schulpflichtige Inhaftierte weder Lehrkräfte noch Sozialpädagogen gab. Ich wage zu bezweifeln, dass die Situation mit dem neuen Schulbeginn eine andere ist".
Auslöser für die Prüfung war die Überbelegung der Wiener Justizanstalt Münnichplatz. Diese ist für männliche Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren vorgesehen.
Wegen Platzmangels mussten einige Jugendliche in andere Gefängnisse verlegt werden. Betroffen waren unter anderem die Justizanstalten Eisenstadt, Wiener Neustadt, Graz-Jakomini und Korneuburg.
Die dortigen Möglichkeiten für Schule und Ausbildung bezeichnet Schwarz teilweise als "ernüchternd".
"Ende August haben wir das Justizministerium darauf hingewiesen, dass in den Justizanstalten Eisenstadt, Feldkirch, Korneuburg, Krems und Wiener Neustadt Lehrkräfte oder Sozialpädagogen fehlen und dennoch regelmäßig männliche Jugendliche dort angehalten werden."
Probleme stellte die Volksanwaltschaft auch bei weiblichen Jugendlichen fest. Bei einem Sprechtag im Mai 2026 im Forensisch-Therapeutischen Zentrum Asten seien Mädchen unter 15 Jahren angetroffen worden, "die keinen Schulunterricht hatten", berichtet Schwarz.
Auch in der Justizanstalt Schwarzau fand laut Volksanwaltschaft im Frühjahr 2026 kein Unterricht statt, obwohl dort Jugendliche untergebracht waren.
"Für inhaftierte Mädchen gibt es laut Justizministerium Bemühungen, Lehrkräfte für den Schulanfang zu organisieren. Auf Rückmeldung dazu warten wir derzeit."