Nach anhaltender Kritik aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Tod von Ex-Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek lenkt das Innenministerium nun teilweise ein. Die sogenannten Logdaten des Ermittlungsakts werden dem Gremium zur Verfügung gestellt – allerdings mit Einschränkungen.
Konkret übermittelt das Ministerium ein Aktivitätsprotokoll. Daraus soll ersichtlich sein, welche Personen und Dienststellen auf den zentralen Akt der Landespolizeidirektion Niederösterreich sowie weitere relevante Unterlagen zugegriffen haben. Auch Änderungen innerhalb der Akten sollen nachvollziehbar sein. Einzelne Dokumentenversionen werden geliefert oder nachgereicht – im Ministerium spricht man von einem "riesen Arbeitsaufwand".
Zuvor hatte die Verzögerung für Unmut gesorgt. Noch Mitte März war kritisiert worden, dass die Daten trotz Aufforderung nicht übermittelt wurden. Selbst ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger hatte sich dafür ausgesprochen, die Logdaten dem U-Ausschuss "rechtssicher" zugänglich zu machen. Nun wolle man "im Sinne einer korrekten Zusammenarbeit" handeln, heißt es aus dem Ministerium.
Gleichzeitig betont das Ressort weiterhin rechtliche Grenzen. So seien Logdaten laut Datenschutzgesetz "streng zweckgebunden und dürfen nur zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungen oder in Strafverfahren genutzt werden - nicht jedoch für parlamentarische Untersuchungszwecke".
Eine umfassende Systemauswertung ohne konkrete Begründung stelle einen unzulässigen Erkundungsbeweis dar. Zudem würden Daten bis zur ersten Ausschussbefragung im Jänner 2026 verlangt, obwohl der Untersuchungszeitraum bereits im September 2025 endet.
Deutlich klarer fällt die Absage bei einem anderen Punkt aus: Angeforderte Rufdaten von Diensttelefonen werden nicht geliefert. Dabei geht es unter anderem um Verbindungsdaten von Polizisten, die am Fall beteiligt waren. Das sei "einerseits rechtlich nicht zulässig und es sie andererseits schlichtweg nicht mehr gibt", so das Ministerium.
Auch hier verweist das Ressort auf fehlende gesetzliche Grundlagen. Die geforderte Rückerfassung von Telefondaten sei eine Zwangsmaßnahme, für die es im Rahmen eines U-Ausschusses keine rechtliche Basis gebe. Das Ministerium dürfe nicht zum Ermittlungsorgan des Parlaments werden. Zudem sei die Anfrage zu breit formuliert: Die Forderung nach Daten von mehr als 25 Personen über fast zwei Jahre hinweg stelle ebenfalls einen unzulässigen Erkundungsbeweis dar.
Hinzu kommen dienstrechtliche Hürden. Kontrollmaßnahmen bei der Sprachtelefonie von Bediensteten seien untersagt. Selbst eine freiwillige Herausgabe sei nicht möglich, da echte Freiwilligkeit "im arbeitsrechtlichen Machtgefälle zwischen Dienstgeber und Bediensteten faktisch nicht gegeben sein kann". Darüber hinaus speichere der Mobilfunkanbieter A1 entsprechende Verkehrsdaten nur maximal sechs Monate – der relevante Zeitraum liegt jedoch deutlich länger zurück.