Während Singvögel fast überall in Österreich geschützt sind, dürfen bestimmte Arten im oberösterreichischen Salzkammergut weiterhin für traditionelle Ausstellungen gefangen werden. Gleich zum Saisonstart rückte der VGT aus – und dokumentierte Dutzende Fallen sowie Lockvögel in kleinen Käfigen.
Kaum hatte am 15. September die neue Fangsaison begonnen, waren Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) bereits in den Wäldern unterwegs. An zwei verschiedenen Fangplätzen trafen sie laut eigenen Angaben auf zwei Vogelfänger. Einer soll acht, der andere sechs Lockvögel in kleinen Käfigen mitgeführt und aufgehängt haben. Daneben seien insgesamt mehr als 50 Fallen aufgestellt gewesen. Während der rund drei Stunden, in denen der VGT die beiden Plätze beobachtete, ging nach Angaben der Tierschützer allerdings kein einziger Wildvogel in die Fallen.
Was vielerorts unvorstellbar klingt, hat in Oberösterreich eine rechtliche Grundlage: § 11 der OÖ Artenschutzverordnung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den selektiven Fang von Stieglitz, Zeisig, Gimpel und Fichtenkreuzschnabel für traditionelle Singvogelausstellungen. Die Ausnahme gilt nur in bestimmten Gebieten der Bezirke Gmunden, Vöcklabruck und Wels-Land. Gefangen werden darf vom 15. September bis 30. November. Die entsprechende Verordnung wurde im Juni 2026 geändert.
Genau diese Regelung bekämpft der VGT seit Jahren. Gegen alle 52 neu erteilten Bescheide für die aktuelle Saison hat die Tierschutzorganisation nach eigenen Angaben Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht eingebracht. Zusätzlich will sie eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof erreichen. Der VGT argumentiert unter anderem, dass Bestimmungen der geänderten Landesverordnung mit dem bundesweiten Tierschutzrecht kollidieren würden. Ob diese Rechtsauffassung zutrifft, müssen die zuständigen Gerichte klären.
Auch bei den nun beobachteten Vogelfängern sieht der Verein mögliche Verstöße. Nach Darstellung des VGT seien mehr Lockvögel mitgeführt worden als erlaubt. Die Betroffenen hätten angegeben, zusätzliche Fichtenkreuzschnäbel von ihren ebenfalls als Vogelfänger tätigen Kindern ausgeborgt zu haben. Der VGT kündigte deshalb Anzeigen an. Die Tierschutzorganisation kritisiert außerdem die Haltung der Lockvögel während des Fangs sowie deren Transport in kleinen Käfigen. Die seit Juni geltende Verordnung sieht ausdrücklich vor, dass Lockvögel während des Fangs in arttypisch strukturierten Käfigen gehalten werden dürfen, sofern sie dabei nicht verletzt werden; auch der Transport wurde in der Novelle eigens geregelt.
„Die Vogelfänger, mit denen ich gesprochen habe, waren tatsächlich der Meinung, dass diese Wildvögel glücklich wären, wenn man sie in Schnappfallen fängt und in winzige Käfige sperrt. In Gefangenschaft würden die Tiere länger leben und deshalb seien 6 Jahre in Käfighaft für diese Singvögel ein großer Vorteil“DDr. Martin BalluchVGT-Obperson
Für VGT-Obmann Martin Balluch bleibt die gesamte Tradition dennoch unvereinbar mit modernem Tierschutz. Besonders die Vorstellung, Wildvögel einzufangen und anschließend in Käfigen zu halten, stößt bei der Organisation auf scharfe Kritik. Der Konflikt dürfte damit auch in dieser Saison weitergehen: Einerseits steht eine regional gepflegte und rechtlich geregelte Tradition, andererseits die grundsätzliche Frage, ob das Fangen wild lebender Singvögel zur Unterhaltung heute noch zu rechtfertigen ist.