Steigende Kerosinpreise sorgen seit Monaten für Turbulenzen in der Luftfahrtbranche. Doch für bereits gebuchte Flugtickets gilt nun eine klare Ansage aus Brüssel: Fluggesellschaften dürfen Kundinnen und Kunden nicht nachträglich zur Kasse bitten.
Die EU-Kommission betont, dass höhere Treibstoffkosten kein ausreichender Grund sind, um den Preis eines bereits gekauften Tickets im Nachhinein anzuheben. Airlines müssten solche Risiken bereits bei der ursprünglichen Preisgestaltung berücksichtigen.
Seit Beginn der Spannungen im Nahen Osten und den Problemen rund um die Straße von Hormus sind die Ölpreise stark gestiegen. Weil Kerosin aus Rohöl hergestellt wird, verteuerte sich auch Flugtreibstoff massiv.
Viele Fluglinien kämpfen deshalb mit höheren Kosten. Einige Airlines versuchten zuletzt, diese Belastung direkt an Reisende weiterzugeben – selbst dann, wenn die Tickets längst gebucht und bezahlt waren.
Die EU verweist auf die Verordnung 1008/2008. Darin ist festgelegt, dass Flugpreise bereits bei der Buchung alle vorhersehbaren Kosten enthalten müssen – darunter auch Zuschläge für Treibstoff oder Sicherheit.
Nachträgliche Aufpreise seien nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel, wenn sich die Rahmenbedingungen für die Airline unvorhersehbar und kurzfristig verändern. Normale Schwankungen beim Kerosinpreis zählen laut EU ausdrücklich nicht dazu.
Auch Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die spätere Treibstoffzuschläge erlauben sollen, seien mit dem europäischen Recht nicht vereinbar. Dies betrifft die spanische Billigfluglinie Volotea. Das Unternehmen hatte angekündigt, unter dem Angebot "Fair Travel Promise" sieben Tage vor Abflug den aktuellen Kerosinpreis zu prüfen. Falls dieser höher liege als zum Zeitpunkt der Buchung, sollten Passagiere bis zu 14 Euro zusätzlich pro Strecke zahlen.
Die EU-Kommission macht nun deutlich, dass ein solches Modell nicht zulässig ist.
Anders sieht die Lage bei Pauschalreisen aus. Reiseveranstalter dürfen höhere Treibstoffkosten unter bestimmten Bedingungen an Kundinnen und Kunden weitergeben.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Erhöhung mindestens 20 Tage vor Reisebeginn angekündigt wird. Steigt der Reisepreis um mehr als acht Prozent, können Urlauber kostenlos vom Vertrag zurücktreten.