Es war der Wahlkampf 2024. Damals hatte der Verein "Plattform Demokratie" in einem Video anlässlich einer Kampagne gegen den Begriff "Volkskanzler" ein Foto von FPÖ-Chef Herbert Kickl verwendet. Dabei wurde der direkt mit Adolf Hitler in Verbindung gebracht.
Die FPÖ klagte auf Unterlassung – und bekam vom Handelsgericht im Jänner recht. "Die Gegenseite hat es zu unterlassen, das Bildnis Kickls in Werbeeinschaltungen zu verbreiten, die diesen mit dem Nationalsozialismus und/oder Adolf Hitler in Verbindung bringen und/oder Kickl nationalsozialistische Ansichten und /oder Ziele unterstellen", lautete das damalige Urteil. Kickl wurden 4.000 Euro an Schadenersatz zugesprochen.
Besonders schmerzhaft für den Verein: Er muss auch das Urteil für die Dauer von drei Monaten durchgehend über Google Ads in derselben Zielgruppe wie die inkriminierte Veröffentlichung veröffentlichen und bewerben.
Die "Plattform Demokratie" legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Die wurde aber vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen.
In der Begründung heißt es unter anderem: "Das beanstandete Video vermittelt nicht bloß eine kritische Betrachtung der vom Kläger verwendeten politischen Rhetorik, sondern stellt – berücksichtigt man den Gesamteindruck der im Video eingeblendeten Wort- und Bildteile – den dargelegten verpönten gedanklichen Zusammenhang zum Nationalsozialismus her, wofür die Verwendung des Begriffs ,Volkskanzler' durch den Kläger jedoch keinen sachlichen Anknüpfungspunkt bietet."
Zudem seien dem Begriff "Volkskanzler" "im Lauf der Geschichte unterschiedliche Bedeutungen im Zusammenhang mit politischen Kontexten zugeschrieben (…) und diese nach Ende der NS-Diktatur sowohl direkt als auch indirekt auf namhafte demokratische Staatspolitiker wie Ludwig Erhard und Bruno Kreisky übertragen" worden, so die Richter.
Deren Conclusio: Die durch das Video hergestellte Verknüpfung zwischen Kickl und Hitler überschreite "den Rahmen des in einem politischen Meinungsstreit Zulässigen".
Auch diese Entscheidung ließ der Verein nicht auf sich sitzen. Vertreten von Maria Windhager, der Parteianwältin der Grünen, ging er in die außerordentliche Revision – erneut ohne Erfolg. Der Oberste Gerichtshof wies diese Revision zurück.
FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker zeigt sich im Gespräch mit "Heute" über die rechtskräftige Entscheidung erfreut: "Es ist unglaublich, mit welchen geschmacklosen und skandalösen Vergleichen vor der Wahl 2024 versucht wurde, die FPÖ und Herbert Kickl zu verunglimpfen. Wir haben uns dagegen juristisch zur Wehr gesetzt und auf ganzer Linie Recht bekommen."
Besonders brisant: Einer der Initiatoren der Kampagne und des Videos war Robert Luschnik. Der war im Laufe seiner Karriere auch schon Bundesgeschäftsführer der Grünen, Klubgeschäftsführer der Grünen im Parlament und auch Bundesgeschäftsführer der Neos. Seit dem Eintritt der Neos in die Regierung ist Luschnik als Klubdirektor der Pinken tätig.
„Bedenklich, dass jemand, der eine solche jenseitige Kampagne startet, Klubdirektor einer Parlamentspartei sein kann und darf.“Christian HafeneckerFPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher
"Ich finde es bedenklich, dass jemand, der eine solche jenseitige Kampagne gegen eine demokratisch legitimierte Partei startet, jetzt Klubdirektor einer Parlamentspartei sein kann und darf. Es spricht Bände, dass Luschnik bei den Neos auch nach seiner Niederlage vor Gericht offenbar fest im Sattel sitzt", so Hafenecker.