Nervige Pop-ups, versteckte Fallen und manipulative Auswahlfelder: Die Regierung sagt sogenannten "Dark Patterns" den Kampf an. Gemeint sind Online-Tricks, mit denen Nutzer etwa beim Einkaufen im Internet zu Entscheidungen gedrängt werden, die sie eigentlich gar nicht treffen wollten.
Künftig soll es Firmen etwa verboten sein, dich auf der Website immer wieder mit aufpoppenden Abfragen zu nerven, obwohl du deine Entscheidung bereits getroffen hast. Wer also ein Angebot ablehnt oder eine Auswahl bestätigt, soll nicht durch immer neu aufpoppende Fenster weich gekocht werden dürfen.
Zu den fiesen Tricks gehört auch künstliche Verknappung – wenn versucht wird, dich nach dem Motto "Nur noch drei Stück verfügbar" zum schnellen Kauf zu drängen. Oder wenn eine vermeintliche Chance auf "Gewinne" nach der anderen aufpoppt, die du "nur anklicken musst".
Das ist Teil der Novelle zum Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb, die am Dienstag im Nationalrat beschlossen wird. Gelten sollen die neuen Regeln ab 27. September 2026.
Auch beim Widerruf wird in Umsetzung einer EU-Richtlinie nachgeschärft. Bei Online-Käufen soll ein gut sichtbarer Widerrufsbutton kommen. Kunden sollen dadurch einfacher aus einem Vertrag aussteigen können, ohne sich mühsam durch Formulare, E-Mail-Adressen oder versteckte Kontaktseiten klicken zu müssen.
Doch damit nicht genug – die Gesetzesnovelle schiebt weiteren unlauteren Geschäftspraktiken und Konsumenten-Täuschungen den Riegel vor. So sollen grüne Werbeschmähs strenger verfolgt werden. Diese Tricks werden auch "Greenwashing" genannt: wenn Firmen behaupten, dass Produkte grün, umweltfreundlich, bio sind – das aber nicht oder nur teilweise stimmt.
Begriffe wie "umweltfreundlich", "grün" oder "nachhaltig" dürfen Firmen künftig nur noch verwenden, wenn sie dafür klare Belege haben. Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch erlaubt, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich vergeben wurden.
Selbstverständlichkeiten wie "glutenfreies Wasser" oder "plastikfreies Papier" sollen ebenfalls nicht mehr als Werbe-Köder herhalten dürfen.
Auch bei Haltbarkeit und Reparierbarkeit werden die Schrauben angezogen. Firmen dürfen Produkte nicht mehr bewerben, wenn sie wissen, dass diese Waren künstlich so "programmiert" wurden, dass sie schneller kaputtgehen oder unbrauchbar werden.
Falsche Angaben zur Lebensdauer oder Reparierbarkeit werden ebenfalls verboten. Darunter fallen etwa Drucker, die zu früh den Bedarf eines Patronenwechsels anzeigen, oder übertriebene Angaben dazu, wie lange ein Produkt tatsächlich hält. Auch gesetzliche Mindeststandards dürfen nicht mehr als besonderer Vorteil verkauft werden.
Verstöße gegen diese neuen Vorschriften können für Unternehmen richtig teuer werden. In schweren oder wiederholten Fällen drohen Geldbußen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.