Mit der geplanten Reform soll die Sozialhilfe in Österreich stärker vereinheitlicht und an strengere Bedingungen geknüpft werden. Bisher unterscheiden sich die ausgezahlten Geldbeträge teils deutlich von Bundesland zu Bundesland.
Künftig sollen österreichweit einheitliche Sätze für Erwachsene gelten. Auch die Leistungen für zusätzliche Kinder werden begrenzt. Besonders hohe Sozialhilfezahlungen wie bei der viel zitierten 9.000-Euro-Familie in Wien sollen damit der Vergangenheit angehören. Gleichzeitig wird der volle Leistungsbezug stärker an die Bereitschaft geknüpft, an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
Die Sozialhilfe-Leistungen sollen in drei Stufen aufgeteilt werden:
861 Euro Grundbetrag: Diese Summe bildet die Basis.
155 Euro zusätzlich: Wer an Integrationsmaßnahmen teilnimmt, bekommt mehr.
213 Euro zusätzlich: Für die Teilnahme an Arbeitsmarktmaßnahmen gibt es einen weiteren Zuschlag.
Macht insgesamt bis zu 1.229 Euro monatlich. Wer nicht "mitmacht" (Integration, Arbeitssuche), muss mit weniger Geld auskommen. Ausgenommen sind Menschen, die dauerhaft nicht arbeiten können, etwa wegen einer Behinderung. Sie erhalten weiterhin von vornherein die volle Leistung.
Wie viel Geld sich die einzelnen Bundesländer durch die neuen Regeln künftig bei der Sozialhilfe ersparen können, zeigen jetzt neue Berechnungen, die "Heute" vorliegen.
Für alle neun Bundesländer zusammen ergibt sich daraus ein möglicher jährlicher Einspar-Betrag von 148,8 Millionen Euro gegenüber 2024 – aus diesem Jahr stammt die letzte Sozialhilfe-Erhebung der Statistik Austria.
Die Gesamtausgaben für Mindestsicherung und Sozialhilfe in Österreich beliefen sich 2024 auf rund 1,32 Milliarden Euro. Die mögliche Einsparung von 148,8 Millionen durch die Reform entspricht einem Rückgang von 11,3 Prozent im Vergleich zu 2024.
Der mit Abstand größte Spar-Brocken entfällt auf Wien, nämlich rund 78 Prozent der rechnerischen Ersparnis. Die Bundeshauptstadt könnte ihre Ausgaben um 115,7 Millionen Euro jährlich senken. Das entspricht einem Minus von 11,8 Prozent.
Prozentuell fällt der Rückgang in Vorarlberg mit 12,9 Prozent am stärksten aus, gefolgt von Tirol (12,7 Prozent).
Allerdings haben einige Bundesländer ihre Sozialhilfe-Regeln seit 2024 bereits auf eigene Faust verschärft. Das gilt etwa für Niederösterreich, Oberösterreich, die Steiermark.
Ein Teil der errechneten Einsparungen dürfte in einzelnen Ländern also bereits erfolgt sein. Die 148,8 Millionen Euro sind daher nicht automatisch jene Summe, die durch die bundesweite Reform zusätzlich eingespart wird.
Beim zweiten bis vierten Kind gilt zudem künftig ein Korridor, innerhalb dessen die Länder bis zum Höchstsatz von 307 Euro entscheiden können. Das sind allerdings immer noch 25 Euro weniger als der aktuell in Wien geltende einheitliche Satz von 332 Euro pro Kind.
Wie viel einzelne Bundesländer durch die bundesweite Sozialhilfereform tatsächlich zusätzlich einsparen, ist noch nicht genau zu beziffern und hängt eben von der jeweiligen Ausgestaltung im Land ab.
Gelten soll die Reform ab 1. Jänner 2027. Im ersten Jahr dürften aber noch kaum Einsparungen schlagend werden. Denn die Bundesländer müssen die neuen bundesweiten Vorgaben erst in ihren jeweiligen Gesetzen umsetzen, wofür sie mehrere Monate Zeit bekommen sollen.