Der Spätsommer ist da, die Früchte sind reif und in der Küche blubbert bereits die erste selbst gemachte Marmelade im Topf. Früchte, Gläser und Deckel sind vorbereitet – doch ausgerechnet eine Zutat wird dabei gerne übersehen: der Gelierzucker.
Der entscheidende Unterschied steckt nicht im Zucker selbst, sondern im zugesetzten Geliermittel Pektin. Der pflanzliche Stoff sorgt dafür, dass aus eingekochten Früchten eine streichfähige Marmelade oder Konfitüre wird. Mit zunehmender Lagerdauer kann diese Gelierwirkung allerdings nachlassen. Deshalb lohnt sich vor dem Einkochen ein Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Ist dieses bereits deutlich überschritten, kann es passieren, dass die Masse trotz korrekter Zubereitung nicht mehr richtig fest wird.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass der Gelierzucker verdorben oder gesundheitsschädlich ist. Ein überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum ist grundsätzlich nicht mit einem Verbrauchsdatum gleichzusetzen. Lebensmittel können auch danach noch einwandfrei sein. Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei vielen Produkten deshalb einen Sinnes-Check.
Ob deine Marmelade die gewünschte Konsistenz erreicht, kannst du noch während des Kochens überprüfen – mit der sogenannten Gelierprobe. Dafür gibst du einen kleinen Löffel der heißen Fruchtmasse auf einen kalten Teller und lässt sie kurz abkühlen. Wird sie fest beziehungsweise geliert sie, kannst du die Marmelade abfüllen.
Bleibt sie dagegen auffällig flüssig, solltest du sie zunächst noch etwas weiterkochen. Reicht auch das nicht aus, kann etwas Zitronensaft oder zusätzliches Geliermittel helfen.
Die Packung ist längst über dem Mindesthaltbarkeitsdatum und die Gelierkraft lässt zu wünschen übrig? Dann muss der Zucker trotzdem nicht zwingend in den Müll: Wenn Geruch, Aussehen und Geschmack unauffällig sind, kann älterer Gelierzucker beispielsweise noch für Kompott oder Tortenguss verwendet werden, bei denen seine volle Gelierkraft weniger entscheidend ist.
Generell gilt: Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt aus, bis wann ein ungeöffnetes und richtig gelagertes Lebensmittel seine typischen Eigenschaften mindestens behält. Ist das Datum überschritten, bedeutet das also nicht automatisch "wegwerfen".