Der Joghurt landet im Einkaufswagerl, der Saft gleich hinterher. Gramm- und Literangaben werden vielleicht noch kurz geprüft – doch direkt daneben versteckt sich auf vielen Verpackungen ein winziges Zeichen, das die meisten wohl einfach übersehen: das "e".
Manche halten es für ein Qualitätssiegel, andere vermuten dahinter eine E-Nummer. Tatsächlich hat das kleine Zeichen mit beidem nichts zu tun.
Das "e" steht neben Angaben wie "250 g" oder "500 ml" und zeigt an, dass die Fertigpackung die entsprechenden europäischen Vorschriften zur Füllmenge erfüllt. Dabei geht es unter anderem darum, wie Gewicht oder Volumen angegeben, gemessen und kontrolliert werden. Das Zeichen kann bei bestimmten Fertigpackungen mit vorab festgelegtem Inhalt zwischen 5 Gramm beziehungsweise 5 Millilitern und 10 Kilogramm beziehungsweise 10 Litern verwendet werden.
Wichtig: Das Symbol ist freiwillig. Hersteller müssen es also nicht zwingend aufdrucken. Wird es verwendet, erleichtert es jedoch den freien Warenverkehr innerhalb der EU, weil die entsprechend gekennzeichneten Produkte die harmonisierten europäischen Füllmengenvorschriften erfüllen.
Ein besonders hartnäckiges Missverständnis betrifft die Bedeutung des Zeichens selbst. Wer beim kleinen "e" an eine grobe Schätzung denkt, liegt daneben. Die EU weist ausdrücklich darauf hin, dass das Zeichen nicht bedeutet, dass Gewicht oder Volumen lediglich geschätzt wurden. Die Mengen müssen nach den entsprechenden Vorschriften und mit geeigneten Messverfahren kontrolliert werden.
Und auch mit den bekannten E-Nummern für Lebensmittelzusatzstoffe hat das Symbol nichts zu tun. Ebenso wenig sagt es etwas darüber aus, ob ein Produkt gesund, hochwertig oder nachhaltig ist.
Jetzt wird es überraschend: Selbst wenn auf einer Packung beispielsweise 250 g e steht, muss nicht zwingend jede einzelne Packung grammgenau 250 Gramm enthalten. Bei Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge gilt nämlich ein System gesetzlich geregelter Toleranzen. Entscheidend ist unter anderem der Durchschnitt einer Produktionscharge: Dieser darf die aufgedruckte Nennfüllmenge nicht unterschreiten. Gleichzeitig darf nur ein begrenzter Anteil der Packungen stärker nach unten abweichen.
Für eine Packung mit einer Nennfüllmenge von 250 Gramm beträgt die sogenannte tolerierbare Minusabweichung beispielsweise 9 Gramm. Einzelne Packungen können somit weniger als die angegebenen 250 Gramm enthalten. Allerdings gibt es eine klare Grenze: Keine "e"-gekennzeichnete Packung darf die Nennfüllmenge um mehr als das Doppelte der jeweils erlaubten Minusabweichung unterschreiten. Bei 250 Gramm wäre damit spätestens unter 232 Gramm Schluss.