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Mordfall Leonie: Vierter Verdächtiger ist Serientäter

Im Mordfall Leonie fahndet die Polizei weiter nach einem vierten Verdächtigen. Bekannt ist: Er hat drei Vorstrafen, sollte 2017 abgeschoben werden.

03.07.2021, 17:03
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    Sie bleibt unvergessen: Blumen- und Kerzenmeer für Leonie (13).
    Denise Auer, privat; "Heute"-Montage

    Bereits vier Tatverdächtige gibt es im Mordfall Leonie in Wien. Das Opfer (13) dürfte einen der Afghanen, einen 16-Jährigen, gekannt haben – er selbst behauptete in Polizeieinvernahmen, mit der Tullnerin liiert gewesen zu sein. Er soll das Mädchen in die Wohnung in der Erzherzog-Karl-Straße in Wien-Donaustadt geführt haben, dort soll die 13-Jährige mutmaßlich mit Drogen und/oder K.O.-Tropfen betäubt, vergewaltigt und erstickt worden sein. Dann wurde das Mädchen wie Sperrmüll auf der Straße abgeladen. In der Wohnung anwesend sollen dabei mindestens vier weitere Personen neben Leonie gewesen sein.

    Zwei davon, der 16-Jährige und ein 18-jähriger Afghane, sitzen mittlerweile in Untersuchungshaft. Beide Männer sollen bereits polizeibekannt gewesen sein, der Ältere saß wegen Suchtmitteldelikten und Gewaltdelikten sogar schon in Untersuchungshaft, war elf Mal polizeilich auffällig und hat bereits drei Vorstrafen sowie eine Verurteilung zu zehn Monaten bedingter Haft (wurde nach 2 Monaten entlassen). Unklar ist noch, ob über den dritten Tatverdächtigen die Untersuchungshaft verhängt wird.

    Die wichtigsten Nummern gegen Gewalt auf einen Blick:Polizei-Notruf: 133Euro-Notruf: 11224-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71719Frauenhaus-Notruf: 05 77 22

    Lange Strafliste des Gesuchten

    Der 23-jährige afghanische Staatsangehöriger wurde in der Nacht auf Donnerstag im Bereich der U-Bahnstation Michelbeuern von der Polizei festgenommen, er stehe "im Verdacht, ebenfalls an der Tathandlung beteiligt gewesen zu sein, die zum Tod des 13-jährigen Mädchens geführt hatte", so die Landepolizeidirektion. Kurz darauf wurde bekannt: Im Mordfall Leonie wird nach einem vierten Tatverdächtigen gefahndet – per internationalem Haftbefehl. Es soll sich um einen 22-jährigen Afghanen handeln.

    4. Mann mit 3 Vorstrafen

    Am Samstag wurde nun bekannt: Der Gesuchte – er hatte 2015 in Österreich um Asyl angesucht – war sechs Mal polizeilich angezeigt worden (Suchtmittelhandel, Hehlerei, Körperverletzung), wurde 2018 zu acht Wochen bedingter Haft verurteilt, wurde aber innerhalb der dreijährigen Probezeit (bereits im Jahr 2019 konkret) wieder straffällig. 

    Daraufhin bekam der 22-Jährige sieben Monate teilbedingt - davon ein Monat unbedingte Haft. 2020 bekam er seine dritte gerichtliche Verurteilung, diesmal neun Monate auf Bewährung.

    Negativer Bescheid

    Bereits im Oktober 2017 war der Asylantrag negativ bescheidet worden, exakt vier Wochen später legte der Afghane Beschwerde dagegen ein. Mit der Verfahrensanordnung vom 17. Juni 2018 wurde dem 22-Jährigen mitgeteilt, dass wegen der Straffälligkeit der Verlust des Aufenthaltsrechts in Österreich vorliege. Nur: Da das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht noch anhängig war, hatte der 22-Jährige faktisch einen Abschiebeschutz.

    "Schubhaft wäre möglich gewesen"

    "Hätte das Verwaltungsgericht das Verfahren abgeschlossen, hätte man den Afghanen zum Beispiel direkt nach der Strafhaft in Schubhaft nehmen können. Hier wäre aufgrund der Straffälligkeit ein Beschleunigungsgebot nötig gewesen", schüttelt ein Insider den Kopf.

    Übrigens: Das Handy des 22-jährigen, flüchtigen Afghane wurde erfolgreich geortet - innerhalb Europas.