Niederösterreich

Anwälte im Fall Leonie: "SiebenEcstasy sind kein Mord?"

Einige Wochen vor dem Prozess im Fall Leonie traten die Opferanwälte an die Öffentlichkeit. Denn: Keine Mordanklage zu erheben sei schlichtweg falsch.

Leonie am Schiff am Mondsee (Foto von Mutter ausgewählt)
Leonie am Schiff am Mondsee (Foto von Mutter ausgewählt)
privat

Die beiden Wiener Rechtsanwälte Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck traten am Dienstagmittag in der Kanzlei in Wien-9 vor die Presse: Die Anklageschrift werde erst mit Mitte August rechtskräftig, Höllwarth rechnet mit einem Termin für einen Geschworenenprozess ab Ende August bis Mitte September (für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung).

Die Eckdaten des Prozesses wegen Vergewaltigung und Missbrauchs Unmündiger: Drei Angeklagte aus Afghanistan (23, 19, 20), elf Zeugen, sieben Gutachten wurden eingeholt und einige Dolmetscher wurden bestellt.

Vorstrafen der Beschuldigten

Der älteste Angeklagte (23), der mit seiner Flucht nach England für Aufsehen gesorgt hatte, weist drei Suchtgiftvorstrafen auf. Der zweitangeklagte Wohnungsinhaber (19) habe ebenfalls drei Vorstrafen, spürte auch schon das Haftübel. Der Drittangeklagte, der behauptet hatte, Leonies Freund zu sein und mit seinem Alter getrickst haben soll, war erst im Frühjahr 2022 nach Wien gekommen. Er hatte behauptet, erst 16 Jahre alt zu sein, laut Gutachter war er zum Tatzeitpunkt am 26. Juni 2021 jedoch mindestens 18 Jahre alt und soll jetzt 20 Jahre alt sein.

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    Leonie mit Burger und gut gelaunt im Zug.
    Leonie mit Burger und gut gelaunt im Zug.
    privat

    Bereits bei den ersten Treffen mit den Angeklagten soll Leonie Drogen von den Angeklagten angeboten bekommen haben. Der 20-Jährige "Freund" habe zudem Leonie immer wieder via Instagram angeschrieben, angeflirtet und sogar bedrängt. Doch laut mehrerer Zeugen wollte die junge Tullnerin nichts vom 20-Jährigen wissen. In der Nacht auf 26. Juni 2021 war Leonie von einem Bekannten (27) nach Wien chauffiert worden, traf am Donaukanal zwei Angeklagte (23, 20), nahm laut Anklage ein XTC freiwillig und fuhr mit dem Duo mit in die Wohnung des 19-Jährigen.

    Videos von Tat

    In der Mini-Wohnung in Wien-Donaustadt soll das Trio dem Mädchen sieben XTC-Tabletten via Getränk untergejubelt haben, Leonie kippte weg und soll dann stundenlang missbraucht und vergewaltigt worden sein. Zwei Angeklagte sollen sogar Videos angefertigt haben, die Clips sollen die Angeklagten, die sich die Schuld gegenseitig in die Schuhe schieben, eindeutig belasten.

    Florian Höllwarth, der Leonies Eltern vertritt und Johannes Öhlböck, der die minderjährigen Geschwister der 13-Jährigen vertritt, befassten sich generell mit dem Thema Gewalt an Frauen. Denn seit Mitte der 1970er-Jahre würden 90 Prozent der Gewalttaten von Männern ausgeübt werden. "Daran hat sich bis heute nichts geändert", so Anwalt Öhlböck. Das Anwalts-Duo habe im Zuge der Ermittlungen im Fall Leonie mehrere umfassende Schriftstücke mit Verbesserungsvorschlägen zum Thema "Gewalt an Frauen" an die zuständigen Ministerien geschickt. "Auch mit dem Hinweis auf das Vorleben der Flüchtlinge und mit Vorschlägen, die nicht gleich mit einem Ausstieg aus den Genfer Konventionen gleichzusetzen sind", so die beiden Juristen. Antworten oder Reaktionen hätte es indes keine gegeben. Einzig Ex-Kanzler Sebastian Kurz hätte die Eltern der Toten eingeladen. "Das war damals positiv", so Höllwarth.

    "Verdächtige nahmen Tod in Kauf"

    Für die beiden Anwälte sei es einfach falsch, keinen Mord anzuklagen. "Dem Mädchen wurden laut Anklage sieben Ecstasy-Tabletten ins Getränk gemischt. Sieben Ecstasy-Tabletten können natürlich den Tod einer 13-Jährigen herbeiführen und das muss den Angeklagten klar gewesen sein bzw. sie nahmen dies billigend in Kauf und fanden sich damit ab. Und alleine diese Tatsache würde aus unserer Sicht eine Mordanklage rechtfertigen. Im Zuge der Verhandlung kann man dann immer noch auf ein minderschweres Delikt ausweichen", erklärt Höllwarth.

    Die Anwälte Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck
    Die Anwälte Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck
    privat

    Laut dem Advokat ist es somit symbolisch völlig falsch, keine Mordanklage zu erheben - mehr dazu hier. Der Prozess wird vermutlich im Spätsommer bzw. eher Herbst in Wien stattfinden. Die Anwälte werden einen Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen. "Dies wünscht auch die Mutter so", so Höllwarth. Melanie P. (41) will zumindest bei der Urteilsverkündung dabei sein. "Die ganze Verhandlung - ich weiß es nicht, ob ich die Kraft dafür habe", so die gebeutelte Mutter vor rund einer Woche zu "Heute".