Der Wirbel um die Gehälter in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) war im Vorjahr der Auslöser für immer kräftigere Turbulenzen, die letztlich zum Rücktritt des damaligen Kammerchefs Harald Mahrer am 13. November 2025 führten.
Jetzt geht die Causa in die nächste Runde, bekommt ein juristisches Nachspiel. Konkret ging und geht es um die Gehaltserhöhung für die WKÖ-Mitarbeiter für 2026.
Die geplante Anhebung hatte im Herbst 2025 für heftige Diskussionen gesorgt. Nach der damals angewandten sogenannten Faktorformel wären die Löhne und Gehälter in der Wirtschaftskammerorganisation heuer um 4,2 Prozent gestiegen. Also deutlich über der Inflation – in einer Zeit strengen Sparkurses quer durch die Branchen.
Nach massiver Kritik wurde das Plus halbiert und eine Anpassung der Gehälter um nur 2,1 Prozent beschlossen.
Die Dinge nahmen ihren Lauf, im Zuge des immer größeren Wirbels auch um hohe Gagen der Wirtschaftskammerbosse und die Kommunikation der Kammer nahm Harald Mahrer den Hut als WKO-Präsident. Neue Kammerchefin ist Martha Schultz.
Doch die Gehalts-Causa ist nicht erledigt, wie sich jetzt zeigt. Denn genau an der gekappten Erhöhung entzündet sich nun ein Rechtsstreit. WKÖ und Zentralbetriebsrat beurteilen unterschiedlich, welche rechtlichen Folgen sich aus der bisher angewandten Erhöhungsformel, deren Veröffentlichung und dem späteren Beschluss über die 2,1 Prozent ergeben.
Der Zentralbetriebsrat will deshalb einen Feststellungsantrag beim Obersten Gerichtshof (OGH) einbringen. Das Höchstgericht soll klären, welche Rechtswirkung die ursprüngliche Berechnung tatsächlich hatte und wie mit der Erhöhung für 2026 umzugehen ist.
Sollte der OGH dem Zentralbetriebsrat recht geben, müsste die Kammer den Mitarbeitern die höheren Gehälter nachzahlen. Für die neue WKÖ-Präsidentin Schultz wäre das ein herber Rückschlag – sie fährt ein Sparprogramm und will die Kammer von Grund auf reformieren.
Eine Entscheidung des OGH wird laut WKÖ in den kommenden Monaten erwartet. Diese soll eine klare rechtliche Grundlage für den weiteren Umgang mit der Mitarbeiter-Gehaltserhöhung 2026 schaffen.