Am Wiener Landesgericht ist am Freitag ein 57-jähriger Montenegriner vom Vorwurf freigesprochen worden, an einer Entführung im Umfeld des berüchtigten Kavač-Clans beteiligt gewesen zu sein. Der Mann soll im März 2020 als Aufpasser fungiert haben – ein Nachweis dafür ließ sich laut Gericht jedoch nicht erbringen.
"Wir gehen davon aus, dass Sie zu der Partie gehören", erklärte der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Allerdings gebe es "keinen Nachweis, dass der Angeklagte an der Entführung mitgewirkt hat." Der Freispruch erfolgte daher "im Zweifel".
Der aus Montenegro operierende Kavač-Clan führt seit dem Verschwinden einer 200 Kilogramm schweren Drogenlieferung im Jahr 2014 in Spanien einen offenen Mafia-Krieg mit dem ebenfalls aus der Hafenstadt Kotor stammenden Skaljaris um die Vorherrschaft des Drogenhandels in Europa. Weltweit starben bereits 80 Menschen durch Schießereien, Folter oder gezielten Bombenattentate.
Der 57-Jährige, der während der Verhandlung von sechs vermummten Beamten der Justizwache-Einsatzgruppe eskortiert und mit einem Bauchgurt gesichert wurde, bedankte sich nach dem Urteil: "Ich möchte mich für die korrekte und faire Verhandlung bedanken." Die Staatsanwaltschaft reagierte hingegen umgehend mit einer Nichtigkeitsbeschwerde – das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Der Fall dreht sich um eine Entführung aus dem Jahr 2020. Ein damals 41-jähriger Kroate war unter dem Vorwand eines Geschäfts nach Wien gelockt und in ein angemietetes Appartement am Rudolfsplatz gebracht worden. Dort wurden er und ein Begleiter überwältigt, gefesselt, misshandelt und mit dem Tod bedroht. Das Appartement war mit schwarzer Plastikfolie ausgekleidet, Handsägen und Pistolen lagen bereit.
Ziel der Aktion war es, einen Geschäftspartner des Opfers zur Zahlung einer hohen Summe zu bewegen. Den Festgehaltenen gelang es schließlich, das Appartement lebend zu verlassen, nachdem 750.000 Euro zugesichert worden waren. In Zagreb soll später ein Betrag von 100.000 Euro übergeben worden sein.
Insgesamt waren sieben Personen an den Vorgängen beteiligt. Zwei Angeklagte wurden im November rechtskräftig zu sechs beziehungsweise sieben Jahren Haft verurteilt.
Der nun freigesprochene 57-Jährige bleibt dennoch in Untersuchungshaft. Gegen ihn liegt eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft Wien vor, die Raubüberfälle und Drogengeschäfte betrifft. In Frankreich und Belgien weist er Vorstrafen von insgesamt 15 Jahren auf.
Die Anklage hatte sich unter anderem auf entschlüsselte Chats gestützt. Die Gruppe hatte über vermeintlich abhörsichere Krypto-Handys kommuniziert. In diesen Nachrichten hieß es über den 57-Jährigen unter anderem, er sei "für Raub, Entführung, Mord" einsetzbar. Laut Staatsanwalt soll er im Park vor dem Appartement Aufpasser-Dienste geleistet haben.
Der Richter sprach jedoch von einer "Indizienkette, die leider nicht geschlossen werden konnte." Der Angeklagte habe sich nicht an den vorgelegten Chats beteiligt und auch kein Krypto-Handy besessen. Ob er tatsächlich vor dem Appartement Schmiere gestanden habe, sei fraglich. "Wie hätte er sich mit den anderen im Appartement verständigen sollen? Wohl nicht über Handzeichen", so der vorsitzende Richter.