Sechs Tage nach dem Amoklauf im BORG Dreierschützengasse ist die Anteilnahme und das Mitgefühl mit den Hinterbliebenen groß. Die Trauerfeier am Grazer Hauptplatz rührte Tausende zu Tränen. Dennoch bleiben weiterhin viele Fragen zum Tathergang, Motiv und Vorgehen des Täters unbeantwortet – die Polizei ermittelt in dessen Umfeld offenbar auf Hochtouren und prüft mögliche Mitwisser.
Auf Nachfragen reagierte man am Montag mit Zurückhaltung, bat um Verständnis, dass Ermittlungen nicht gefährdet werden sollten. Wo und ob das (zweite) Handy des Täters gefunden wurde, das er offenbar in der Schule dabei hatte und von dem er kurz vor dem Attentat noch sich selbst auf der Schultoilette fotografiert hatte, ließen die Ermittler auf "Heute"-Anfrage offen. Auch das kursierende Foto des Täters aus der Schule wollte man nicht bestätigen.
In diesem Zusammenhang mahnten die Ermittler auch Lücken bei der Überwachung potenziell gefährlicher Personen an. Während andere Länder Webcrawler nutzen, die automatisiert das Internet nach verdächtigen Inhalten durchforsten, fehlen solche Befugnisse derzeit in Österreich. Ohne diese technischen Mittel sei es unmöglich, alle Kommentare und Beiträge in versteckten Foren zu prüfen.
"Für eine Gefahrenerforschung im Internet braucht es die rechtliche Möglichkeit, das offene Internet automatisiert nach gefährlichen Inhalten und Hinweisen zu durchsuchen. Diese gibt es nicht und wir dürfen nur das, was gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist. Ermittlerinnen und Ermittler aus Fleisch und Blut stoßen hier an natürliche Grenzen. Gleichzeitig tragen wir Verantwortung, digitale Profile nicht nur zu sichten, sondern auch auf Echtheit zu prüfen und gezielt zu verifizieren", erklärte Michael Lohnegger, Chef des Landeskriminalamts Steiermark.
Verdeckte Ermittlungen in geschlossenen Foren seien nur mit konkreten Hinweisen – etwa durch Hinweise aus der Bevölkerung oder mit Hilfe von Webcrawlern – möglich. Auch Messenger-Überwachung spiele eine große Rolle, so die Polizei.
Zudem betonten die Ermittler: Wer die Taten des 21-Jährigen online verherrlicht oder gutheißt, kann sich strafbar machen. Entsprechende Äußerungen wurden bereits gefunden, Ermittlungen laufen. Der virtuelle Raum sei kein rechtsfreier Raum.
Außerdem stellte die Polizei klar, dass man nie gesagt habe, dass der Täter keine Social-Media-Profile gehabt hätte – tatsächlich sprach man nur von einem auffallend introvertierten Menschen mit alters-untypischen Verhalten. Alle möglichen Profile in sozialen Netzwerken, die mit Arthur A. in Zusammenhang stehen sowie Foren müssen nun verifiziert werden. Einige dieser Profile dürften erst nach der Tat erstellt worden sein, hieß es.
Der Täter sei laut Polizei eine extrem introvertierte Person gewesen, die sich weitgehend aus dem realen Leben zurückgezogen hatte. Stattdessen bewegte er sich bevorzugt im virtuellen Raum, insbesondere in der Welt von Ego-Shooter-Online-Spielen. Dort pflegte er soziale Kontakte innerhalb der Gaming-Community.
Neben der Überprüfung der Social-Media-Aktivitäten des Täters werden weiterhin Zeugenbefragungen durchgeführt und zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung ausgewertet. Auf der Upload-Plattform wurden mit Stand Montagfrüh 852 Dateien hochgeladen, davon 382 Videos.