Am Mittwoch findet die erste reguläre Sitzung des Nationalrats nach der langen Sommerpause statt. Im Mittelpunkt stehen der Beschluss der "Aktivpension" und Neuregelungen bei der Familienbeihilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge.
Eher unbemerkt von der Öffentlichkeit wird es aber auch um einen Antrag der FPÖ gehen. Darin fordert der freiheitliche Abgeordnete Maximilian Weinzierl eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung.
Geht es nach ihm, soll es zur Kennzeichnung von Schutzwegen nicht mehr zulässig sein, verschiedene Farben oder Muster, Symbole oder Schriftzeichen auf der Fahrbahn aufzubringen. Wörtlich heißt es im Antrag: "Flächen zwischen Bodenmarkierungen auf der Straße sind in der Farbe der Fahrbahn zu belassen oder, soweit dies zur Erzielung eines ausreichenden Kontrastes erforderlich ist, einfärbig auszuführen."
Das heißt im Klartext: Geht der Antrag durch, wären etwa Zebrastreifen in Regenbogenfarben nicht mehr möglich. Aber was stört den Freiheitlichen an dieser Art der Gestaltung eines Schutzwegs? Auskunft darüber gibt die Begründung seines Antrags.
Weinzierl schreibt darin: "Die Straßenverkehrsordnung verfolgt einen einzigen, klar umrissenen Zweck: die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sicherzustellen. Sie ist weder ein Instrument der Symbolpolitik noch ein Gestaltungsrahmen für gesellschaftliche Anliegen oder Experimente … Der Schutzweg ist damit kein Gestaltungselement und kein Träger einer Botschaft, sondern ein reines Sicherheitsinstrument, dessen Wert sich allein daran bemisst, ob er unter ungünstigsten Bedingungen - bei Nässe, Dämmerung, Blendung und hoher Geschwindigkeit - in Sekundenbruchteilen zweifelsfrei erkannt wird."
Genau auf diese Erkennbarkeit hätten sich auch die Verkehrssachverständigen der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs gestützt, die einen mehrfarbigen Schutzweg ablehnten, weil die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden könne und der zur eindeutigen Wahrnehmung nötige Kontrast fehle.
Die Erkennbarkeit sei kein nebensächliches Detail, sondern "die zentrale Schutzwirkung", so Weinzierl weiter. Der Schutzweg wirke allein durch den sofortigen, eindeutigen Kontrast seiner weißen Längsstreifen zur Fahrbahn. Genau deshalb schreibe die Bodenmarkierungsverordnung präzise vor, dass die einzelnen Längsstreifen weiß sein, in Fahrtrichtung liegen und eine Breite von 50 cm aufweisen müssen.
Diese Standardisierung sei kein bürokratischer Selbstzweck: "Sie schafft Wiedererkennbarkeit und Wiedererkennbarkeit spart Reaktionszeit. Jede zusätzliche Farbe, jedes Muster und jede bildliche Gestaltung zwischen den Streifen mindert den Kontrast, bindet den Blick des Lenkers und zwingt das Auge, ausgerechnet in jenem Moment zwischen 'Markierung' und 'Botschaft' zu unterscheiden, in dem die ungeteilte Aufmerksamkeit dem querenden Fußgänger gehören müsste. Was die Aufmerksamkeit bindet, kostet Reaktionsweg - und Reaktionsweg kostet im Ernstfall Leben."
Ein besonderer Dorn im Auge ist ihm, dass die Beurteilung der Sicherheit eines Schutzweges derzeit faktisch den Sachverständigen im Einzelfall überlassen werde. "Verkehrsregeln, deren Geltung vom Zufall des örtlichen Gutachtens abhängt, untergraben Planbarkeit und Akzeptanz", ist sich der Freiheitliche sicher.
Im Gespräch mit "Heute" legt Weinzierl noch einmal nach: "Der Schutzweg ist kein Kunstprojekt. Der Schutzweg ist keine Litfaßsäule. Der Schutzweg ist eine Sicherheitseinrichtung - und zwar für die Schwächsten im Verkehr: für Kinder, für ältere Menschen, für Fußgänger. Das darf nicht gefährdet werden, nur um politische Botschaften zu transportieren. Es ergibt schon Sinn, dass Schutzwege im ganzen Land einheitlich ausschauen sollen. Diese Wiedererkennbarkeit spart Reaktionszeit und rettet so Leben."