Seit Juli 2024 sind bereits zahlreiche Fahrerassistenzsysteme für alle Neuwagen in der EU verpflichtend. Dazu gehören unter anderem Notbrems- und Rückfahrassistenten, Müdigkeits- sowie Tempowarner, Notbremslichter und Unfalldatenspeicher. Doch jetzt legt die EU nochmals nach.
Ab dem 7. Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge zwei weitere Systeme an Bord haben: ein erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem (ADDW) sowie ein verbessertes Notbremsassistenzsystem.
Das meldet "inside digital". Das ADDW überwacht per Kamera, ob der Fahrer seine Aufmerksamkeit dem Verkehr widmet. Wer länger auf sein Handy, in den Fußraum oder zur Seite schaut, wird optisch, akustisch oder haptisch gewarnt.
Die EU-Verordnung 2023/2590 setzt dem System enge Grenzen: Ein kurzer Blick auf den Tacho löst keinen Alarm aus. Nur wenn der Fahrer länger abgelenkt ist, kommt die Warnung. Die Kameradaten dürfen nicht gespeichert oder an Dritte weitergegeben werden.
Das verbesserte Notbremsassistenzsystem muss künftig auch Fußgänger und Radfahrer zuverlässig erkennen können. Bisher mussten die Systeme nur bei drohenden Aufprallen mit stehenden oder sich bewegenden Fahrzeugen automatisch bremsen.
Hersteller dürfen es den Fahrern erlauben, das Warnsystem manuell abzuschalten. Allerdings aktiviert sich das System bei jedem Neustart des Autos automatisch wieder. Wer sich durch Fehlalarme gestört fühlt, muss den Ablenkungswarner also bei jeder Fahrt erneut ausschalten.
Die neuen Regelungen gelten EU-weit für alle hier zugelassenen Neuwagen - also auch in Österreich.