Jahrelange Verfahren, immer neue Anträge, verschobene Termine und Parteien, die plötzlich nicht erscheinen – damit soll nun Schluss sein. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sollen Verzögerungs-Tricks künftig deutlich schwerer werden.
Darauf hat sich die Reformpartnerschaftsgruppe "Verwaltung" von Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) geeinigt. Das entsprechende Gesetz geht jetzt in Begutachtung.
Typische Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich regeln Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden. Sie werden vor den neun Landesverwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG), dem Bundesfinanzgericht (BFG) oder in letzter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ausgetragen.
Oft geht es dabei nicht nur um eine Person gegen eine Behörde. Gerade bei Bauverfahren sitzen mehrere Parteien mit am Tisch: Bauwerber, Nachbarn, Behörden – manchmal auch Umweltorganisationen. Alle haben Rechte. Doch genau diese Rechte können Verfahren massiv in die Länge ziehen.
In der Praxis können Parteien mit verschiedenen juristischen Mitteln Verfahren verzögern – bewusst oder auch unbewusst. Dazu zählen etwa Anträge auf Fristverlängerung, immer neue Zeugenvernehmungen, zusätzliche Sachverständigengutachten oder weitere Urkunden.
„Unsere Gerichte sind kein Verschiebebahnhof. Jahrelange Verfahren, weil eine Partei systematisch auf Zeit spielt, sind eine Zumutung.“Alexander PröllStaatssekretär im Bundeskanzleramt (ÖVP)
Auch das Nicht-Erscheinen bei Verhandlungen kann Gerichte ausbremsen. Denn jedes Mal muss geprüft werden, ob neue Schritte notwendig sind. Oft werden Termine vertagt, neue Ermittlungen eingeleitet – und die Entscheidung rückt weiter in die Ferne.
Besonders heikel ist das bei Bauprojekten. Ein Nachbar, der immer neue Einwände erhebt, kann ein Verfahren über lange Zeit blockieren. Bei großen Vorhaben können Umweltorganisationen mit wiederholten Anträgen für Verzögerungen sorgen – dem schiebt die Regierung im Rahmen der Reformpartnerschaft jetzt einen Riegel vor.
Auf folgende Reform hat man sich nun geeinigt: Wer eine Frist versäumt oder Einwände nicht rechtzeitig einbringt, kann später nicht mehr einfach alles nachreichen. Im Extremfall verliert eine Partei sogar ihre Parteistellung oder das Recht, bestimmte Argumente noch vorzubringen.
Damit will die Regierung verhindern, dass Verfahren endlos aufgeschoben werden. Wer das Gericht anruft, soll auch verpflichtet sein, am Verfahren ernsthaft mitzuwirken.
Staatssekretär Pröll erklärt: "Wer ein Verfahren einleitet und dann ohne Entschuldigung fernbleibt, darf nicht erwarten, dass wertvolle Zeit, Ressourcen und Steuergeld auf unbestimmte Zeit blockiert werden." Das Verfahren werde in solchen Fällen künftig abgeschlossen.
"Unsere Gerichte sind kein Verschiebebahnhof", legt Pröll nach: "Jahrelange Verfahren, weil eine Partei systematisch auf Zeit spielt, sind eine Zumutung – für Bauwerber, für die Wirtschaft und für das Vertrauen in den Staat. Einfach nur dagegen sein, reicht nicht aus."